"Nein" zum Landesplanungsgesetz
"Nein" zum Landesplanungsgesetz
(mas) - Bis zum Ende der Legislaturperiode will François Bausch sowohl das neue Landesplanungsgesetz als auch die vier sektoriellen Leitpläne abgehakt haben. Das hatte der Nachhaltigkeitsminister noch Anfang April gehofft, als er seinen Ideen zur Überarbeitung des Plan directeur, einem weiteren betagten Instrument aus der Landesplanungs-Geschirrkiste, vorstellte.
Seit gestern nun muss der Minister seinen Zeitplan überdenken. Der Entwurf des Landesplanungsgesetzes ist im Staatsrat durchgefallen. 16 formelle Beanstandungen untermauern die ablehnende Haltung der Hohen Körperschaft.
In erster Linie missfällt dem Staatsrat die seiner Meinung nach ungenügende hierarchische Gliederung zwischen den einzelnen gesetzlichen Ebenen. Darin sieht die Hohe Körperschaft einen zu großen Spielraum für Interpretationen und Beanstandungen.
Unklarheiten und fehlende Defintionen
Der Staatsrat vermisst auch eine solide Definition für den "Plan d'occupation du sol" und dem "Plan directeur sectoriel". Folglich bestehe auch hier das Risiko von Interpretationsunterschieden. Im Besonderen verweist der Staatsrat dabei auf den Aspekt des "Standstill"; damit soll verhindert werden, dass Gemeinden bei Arbeiten an ihrem Bebauungsplan aufgehalten würden, sofern sich die Ausrichtung ihres Bebauungsplan nicht mit einem Leitplan überschneidet.
Des Weiteren verlangt die Hohe Körperschaft nach einer klareren Beschreibung im Umgang mit Servituten und den gegebenenfalls anfallenden Entschädigungen.
Die jetzige Fassung des Landesplanungsgesetzes war das letzte Gesetzprojekt, das in der vergangenen Legislaturperiode im Juli 2013 angenommen wurde. Im November 2014 schließlich sollte es den Rückzug der Plans sectoriels bewirken; Schuld daran waren jene Passagen des Landesplanungsgesetzes, die Teilen der Leitpläne mit dem Moment der Offenlegung quasi Gesetzeskraft verliehen und folglich zu einem Stillstand in der Landesplanung geführt hätten.
Daraufhin entschloss sich Blau-Rot-Grün, das Landesplanungsgesetz neu zu schreiben. Mit dem nun vorliegenden Gutachten droht eine weitere Neufassung.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
