Nachbesserungen bei den Arbeitszeitkonten
Für den Minister des öffentlichen Dienstes, Dan Kersch, stellt der Gesetzentwurf zu den Comptes épargne-temps im Staatsdienst einen "großen Schritt in der Sozialgesetzgebung" dar. Der Staatsrat stellt dies in seinem Gutachten nicht in Abrede, kritisiert aber die Art und Weise, wie Kersch die Arbeitszeitkonten regeln will. "Bislang wurden viele Details über großherzogliche Reglements definiert", erklärte der Minister am Freitag. Der Staatsrat ist nun aber der Meinung, dass möglichst viele Fragen direkt im Gesetzestext geklärt werden sollen, damit der Text im Einklang mit der Verfassung steht.
Dem hat der Minister nun Rechnung getragen und seinen Text zu den Arbeitszeitkonten, den er am 21. August letzten Jahres eingebracht hatte, noch einmal geändert. Kersch spricht von einer "tiefgreifenden Anpassung". Die Änderungsanträge wurden bereits vom Kabinett gutgeheißen.
Einheitliche Lösung bei den Sonderurlaubstagen
Kersch will auch die Sonderurlaubstage neu regeln und dies auch im Gesetz festhalten. Bislang gab es Unterschiede zwischen dem öffentlichen Dienst und dem Privatsektor. Damit soll nun Schluss sein. Minister Kersch hat sich mit der Beamtengewerkschaft CGFP darauf verständigt, dass in beiden Sektoren die gleichen Spielregeln gelten sollen.
Bei der Eheschließung bekommen Angestellte im Privatsektor wie auch die öffentlichen Bediensteten drei Tage Sonderurlaub, bei der eingetragenen Lebensgemeinschaft steht ihnen ein Tag Urlaub zu. Bei der Eheschließung ihres Kindes, steht den Eltern ein Tag Sonderurlaub zu.
Beim Pappe-Congé, der die Diskussion ausgelöst hatte, sind es zehn Tage. Bei der Adoption eines Kindes sind ebenfalls zehn Urlaubstage in beiden Sektoren vorgesehen. Im Todesfall sind im ersten Verwandtschaftsgrad drei Tage Sonderurlaub vorgesehen, im zweiten Grad ein Tag. Beim Tod eines minderjährigen Kindes sind fünf Tage geplant. Beim Umzug stehen den Bediensteten des öffentlichen Dienstes wie auch den Privatangestellten zwei Tage zu.
Die neue Regelung gilt nicht für den kommunalen Bereich, allerdings strebt Minister Kersch auch hier eine einheitliche Regelung an.
Bei der gleitenden Arbeitszeit beim Staat soll es auch zu Änderungen kommen. Bislang mussten die Beamten zwischen 9 und 11.30 Uhr und zwischen 14.30 und 16 Uhr präsent sein. Nun hat sich Kersch mit der CGFP darauf verständigt, dass die Verwaltungen selbst bestimmen können, wann die Mitarbeiter Präsenz zeigen müssen. Die obligatorische Präsenz kann bei Bedarf von vier auf sechs Stunden verlängert werden. Allerdings können die Mitarbeiter in Zukunft bereits ab 6.30 Uhr morgens ihren Dienst antreten. Abends können sie bis 19.30 arbeiten.
