Mindestlohnerhöhung abgeschlossen
Mindestlohnerhöhung abgeschlossen
Dritter Akt, um den gesetzlichen Mindestlohn rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um 100 Euro netto ansteigen zu lassen, so wie das Regierungsprogramm es vorsieht: Am Dienstag verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig das Gesetz, das eine Erhöhung des Mindestlohns um 0,9 Prozent vorsieht.
1,1 Prozent mehr pro Monat – das war bereits zum 1. Januar in Kraft getreten, als der Mindestlohn an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wurde. Ein Steuerkredit für Mindestlohnempfänger war derweil ins Haushaltsgesetz 2019 eingeschrieben worden.
Die Kosten für die Anpassung gehen demnach zu zwei Dritteln zulasten der Staatskasse, ein Drittel müssen die Arbeitgeber tragen. In ihrem gemeinsamen Gutachten hatten die Handels- und die Handwerkskammer denn auch beklagt, dass sie nicht konsultiert worden sind. Für sie liegt das Hauptproblem in den hohen Wohnkosten und so fordern sie mehr bezahlbare Wohnungen und höhere Wohnungsbeihilfen.
Teil der Sozialpolitik
61.000 Arbeitnehmer kommen in den Genuss der höheren Löhne: Unqualifizierte erhalten nun brutto 2.071,10 Euro, für Qualifizierte liegt der Mindestlohn bei 2.485,32 Euro. Damit erreicht ein Unqualifizierter aber noch immer nicht das Referenzeinkommen von 1.996 Euro, das der Statec für eine Einzelperson ausrechnete, die ein würdiges Leben in Luxemburg führen möchte. Armutsbekämpfung und soziale Kohäsion waren denn auch die Themen, die die Diskussion beherrschten.
„Unsere Entscheidung hat mit der Würde der Menschen zu tun, die arbeiten gehen“, sagte Berichterstatter Georges Engel (LSAP), der das Gesetz als Teil der Sozialpolitik sah. Es sei unerhört, dass es Beschäftigte gebe, die trotz Arbeit unter der Armutsgrenze in Luxemburg liegen. Das Phänomen dieser sogenannten working poor wurde auch von Carlo Back (Déi Gréng) angesprochen. Er meinte: „Die Erhöhung kann nicht die einzige Antwort sein, auch das Wohnen belastet die Einkommen enorm.“
Was die Regierung macht, ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Als „erste strukturelle Mindestlohnerhöhung seit Langem“ bezeichnete Marc Baum von den Linken die Maßnahme. Er verwies darauf, dass das Armutsrisiko in den vergangenen Jahren von 13,5 auf 18,5 Prozent gestiegen ist und die Zahl der working poor von neun auf 14 Prozent. „Die niedrigen Löhne sind langsamer gewachsen als die hohen“, stellte er fest.
Noch lange kein menschenwürdiges Leben möglich
„Es bleibt ein Unterschied von 250 Euro zu dem, was eine Person laut Statec für ein menschenwürdiges Leben braucht. Was die Regierung macht, ist ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Erst bei zehn Prozent mehr Mindestlohn könne es den Arbeitnehmern gut gehen.
Wir müssen daran arbeiten, dass Arbeit sich lohnt.
Auch für Sven Clement (Piraten) ist die Aktion „nicht der große Wurf, der den working poor hilft“. „Wir müssen daran arbeiten, dass Arbeit sich lohnt“, mahnte er und gab gleichzeitig zu bedenken, dass auf die Arbeitgeber, die die Lohnerhöhung nun rückwirkend bezahlen müssten, ein dicker Batzen zukomme.
Steuererleichterungen für Betriebe
„Wir stehen zu einem hohen Mindestlohn, die Betriebe müssen ihn aber auch tragen können“, gab Carole Hartmann (DP) zu bedenken. „Wir leisten Arbeitnehmern einen Bärendienst, wenn Betriebe deswegen Arbeitsplätze abbauen müssen.“ Sie verwies darauf, dass auf Betreiben der DP Betriebe deswegen steuerliche Gegenleistungen erhielten.
An die Mindestlohnerhöhung gebunden, ist das Gesetz zum „Revenu d’inclusion sociale“ (Revis) und dem „Revenu pour personnes gravement handicapées“ (RPGH).
Beide Leistungen wurden am Montag um 0,9 Prozent angehoben. Sie profitierten auch von der Anpassung an die Lohnentwicklung von 1,1 Prozent, erhalten aber keinen Steuerkredit.
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