Mindestlohn steigt ab 2021 um 2,8 Prozent
Mindestlohn steigt ab 2021 um 2,8 Prozent
Am Mittwoch hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindestlohns verabschiedet. Dieser steigt ab dem 1. Januar 2021 um 2,8 Prozent an. Der Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitskräfte steigt um rund 60 Euro auf 2.202 Euro (brutto). Der qualifizierte Mindestlohn steigt um 71,93 Euro auf 2.642 Euro (brutto). Das entspricht einem Stundenlohn von 12,72 Euro für unqualifizierte Arbeitnehmer und 15,27 Euro für qualifizierte Arbeitnehmer. Die Erhöhung des Mindestlohns bedeutet auch, dass der Revis um 2,8 Prozent steigt.
Damit die Betriebe, die ohnehin am meisten unter der Corona-Krise leiden, durch die Anpassung nicht zusätzlich belastet werden, erhalten sie eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 500 Euro pro Mitarbeiter, dessen Gehalt zwischen dem Mindestlohn und dem qualifizierten Mindestlohn liegt. Die Hilfe richtet sich unter anderem an Betriebe aus dem Horesca- und Tourismusbereich, dem Event-Sektor, dem Handel und dem Kulturbereich.
Die Hilfe berücksichtigt alle Mitarbeiter, die vor dem 31. Dezember 2020 angestellt werden und zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 beschäftigt sind.
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