Mietzuschuss: Kein durchschlagender Erfolg
(mig) - Familien mit einem geringen Einkommen, vor allem auch Alleinerziehende haben es in Luxemburg schwer, eine geeignete und bezahlbare Mietwohnung zu finden. Um ihnen unter die Arme zu greifen, hat die Regierung Anfang 2016 den Mietzuschuss eingeführt. Je nach Einkommen und Haushaltszusammensetzung erhalten Haushalte eine monatliche Beihilfe zwischen 124 und maximal 300 Euro.
Um in den Genuss der Beihilfe zu kommen, muss die Miete mindestens 33 Prozent des Haushaltseinkommens verschlingen. Die Regierung hat zudem Referenzmieten festgelegt. So darf beispielsweise das verfügbare Nettoeinkommen bei einem Haushalt mit zwei Kindern 3.713 Euro nicht überschreiten.
Andrang hält sich in Grenzen
Die Regierung ging davon aus, dass rund 19.000 Haushalte in den Genuss der "Subvention loyer" kommen könnten, doch der Andrang hält sich in Grenzen. In zwölf Monaten sind beim Wohnungsbauministerium 4.000 Anfragen eingegangen, 1.000 Anträge wurden bewilligt, weitere 1.000 hängen noch in der Warteschleife, "in erster Linie wegen fehlender Dokumente", wie der Vorsitzende des zuständigen parlamentarischen Ausschusses Max Hahn (DP) auf LW-Nachfrage erklärt. Die Hälfte der Anträge wurde abgelehnt.
Mangel an Information
Dass insgesamt nur 4.000 Anträge eingegangen sind, führt Max Hahn auf Unwissenheit zurück, bei den potenziellen Empfängern, aber auch bei den Behörden. "Trotz Informationskampagnen in einheimischen und ausländischen Medien ist es nicht gelungen, die Menschen zu erreichen", stellt Hahn fest. Deshalb wolle man künftig stärker auf die Schulung der Beamten in den "Offices sociaux" und auf eine engere Zusammenarbeit mit den kommunalen Sozialämtern setzen.
2.000 Anträge abgelehnt
Handlungsbedarf besteht aber auch in Bezug auf die hohe Zahl an abgelehnten Anträgen. Bei vielen Antragstellern hat sich herausgestellt, dass die Miete weniger als 33 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens beträgt und sie deshalb kein Recht auf das Wohngeld hatten.
"Bei 30 Prozent der abgelehnten Antragsteller machte die Miete zwischen 30 und 33 Prozent aus, bei 40 Prozent der Antragsteller waren es zwischen 25 und 30 Prozent", erklärt der DP-Abgeordnete. Im zuständigen Parlamentsausschuss wird nun über eine Senkung der Mindestgrenze diskutiert.
Des Weiteren steht eine Anpassung der maximalen Einkommensgrenze an, "weil sich herausgestellt hat, dass viele Antragsteller abgelehnt wurden, weil ihr verfügbares Nettoeinkommen die Obergrenze um einen bis 100 Euro überstieg". Angedacht wird nun, die Sozialleistungen bei der Berechnung auszuklammern.
Mietpreise steigen weiter
Wohnen wird in Luxemburg immer teurer. Laut dem Observatoire de l'habitat sind die Mietpreise zwischen dem 3. Trimester 2015 und 2016 in den meisten Regionen gestiegen, im Norden um elf Prozent, im nördlichen Zentrum um 7,4, im südlichen Zentrum um 4,2 und im Süden um 0,5 Prozent. Lediglich im Osten (-2,2 Prozent) und im Westen (-0,7 Prozent) sind die Preise für Mietwohnungen leicht zurückgegangen.
Insgesamt sind die Mietpreise in einem Jahr um über drei Prozent gestiegen. Am stärksten gestiegen sind die Mieten für Wohnungen mit mindestens vier Zimmern (+7,5 Prozent), die Preise für Ein-Zimmer-Mietwohnungen sind um 6,4 Prozent gestiegen. Im Schnitt betrug die Miete für eine Wohnung im 3. Trimester 2016 1.430 Euro.
