Menschenrechtskommission will neuen Jugendschutztext
Menschenrechtskommission will neuen Jugendschutztext
"Wir wollen retten, was an Arbeit gemacht wurde", sagte Gilbert Pregno, Präsident der Commission consultative des Droits de l'Homme (CCDH) am Freitag, als er das Gutachten zum Projekt des neuen Jugendschutzgesetzes vorstellte. Denn man sei froh, dass Justizminister Felix Braz die Reform des Jugendschutzes aufgegriffen hat, nachdem sie eigentlich seit 1999 angegangen werden soll. Zudem habe das Gesetz bei seiner Einführung im Jahr 1992 schon nicht mehr dem aktuellen Stand entsprochen.
Das Gesetzesprojekt habe auch durchaus positive Seiten: Eltern behalten das Sorgerecht, sodass die Verbindung der Kinder/Jugendlichen mit den Eltern bestehen bleibt, auch wenn ein "Placement" stattgefunden hat, es gibt eine neue Prozedur mit kürzeren Fristen für Notfallunterbringungen und Eltern wie Kinder/Jugendliche werden mehr in Entscheidungsprozesse einbezogen.
Breite Debatte gefordert: Jugendstrafrecht oder Jugendschutz?
Dennoch hat auch die beratende Menschenrechtskommission fundamentale Kritik anzubringen, die am Freitag nur in großen Linien dargelegt wurde. "Wir wollen nicht, dass die Reform Opfer der Kritiken wird, womöglich zurückgezogen wird oder im Sand verläuft“, sagte Pregno vorsichtig. „Aber wir hätten gerne, dass der Text neu geschrieben wird.“ Er verglich das Gesetzesprojekt mit "Puzzlestücken, die aus verschiedenen Kisten kommen und nicht zusammenpassen". Kohärenz, Präzision und Struktur suche man vergeblich. Außerdem müsste der Jugendschutz einmal einer Evaluation unterzogen werden - der Gesetzgeber hat keine Statistiken, keine Berichte oder juristische Studien über die Wirksamkeit.
Es müsse aber auch inhaltlich nachgebessert werden und hier zunächst eine breite Debatte geführt werden, ob man sich im Jugendstrafrecht bewegen will oder im Jugendschutz. Für die Menschenrechtskommission ist es auch ein Ding der Unmöglichkeit, dass ein Minderjähriger noch nach Schrassig kommen kann. „Wir haben die Unisec, die kein Heim für Streicheleinheiten ist, sondern ein richtiges Gefängnis für Jugendlich, die eine Straftat begangen haben“, stellte Pregno klar.
Klare Altersgrenzen, klare Strafen
Dennoch kämen Jugendliche auch als erzieherische Maßnahme dorthin. Die Magistratur könne sich in ihrem Gutachten sogar vorstellen, einen Jugendlichen als „Time-out“ nach Schrassig zu schicken, wenn man nicht mehr weiß, wo man ihn noch hinstecken soll, auch wenn er noch gar nichts angestellt hat – einfach so zum Nachdenken. Das gehe gar nicht.
„Ein Minderjähriger ist ein Minderjähriger“, sagte Deidre Du Bois. Da solle man keinen Unterschied machen und 16-17-Jährige nach Schrassig schicken. Sie forderte überhaupt klare Altersgrenzen, ab wann Jugendliche verantwortlich gemacht werden können und klare Angaben, wie lange sie für was in der Unisec einsitzen müssen. „Theoretisch kann ein Zehnjähriger in die Unisec kommen und bis 18 dort verbleiben müssen.“
CCDH-Juristin Anamarija Tunjic forderte, dass jeder Jugendliche mindestens über alle Verfahrensrechte verfügen können muss, die auch Erwachsenen zustehen, wie das Recht gehört und anwaltlich vertreten zu werden. Und die Prozeduren müssten dem Alter und der Reife angepasst sein. „Der Gesetzgeber soll sich an internationalen Regeln inspirieren“, regte sie an.

