Menschenrechtskommission: Laizismus in der Verfassung verankern
Menschenrechtskommission: Laizismus in der Verfassung verankern
(ml) - Die Commission consultative des droits de l'Homme (CCDH) spricht sich dafür aus, das Prinzip des Laizismus in der neuen Verfassung zu verankern. Laizismus und Menschenrechte seien eng verflochten, hieß es am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz.
Nach Ansicht der CCDH sollte der Laizismus im ersten Artikel der künftigen Verfassung, neben den Prinzipien von Demokratie, Freiheit, Unabhängigkeit und Unteilbarkeit stehen.
"Laizismus bedeutet für uns die Trennung von Kirche und Religionen, nicht etwa weil der Staat Religionen schlecht finden soll, sondern weil er neutral gegenüber den Glaubensgemeinschaften sein soll," unterstreicht Gilbert Pregno, Präsident der konsultativen Menschenrechtskommission. Keineswegs handele es sich um ein "Kampfmittel der Nicht-Gläubigen" um gegen die Religionen vorzugehen. Auch seien die Bürger nicht dazu verpflichtet, neutral zu sein.
Gemäß Artikel 117 der Verfassung kann der Staat Konventionen mit den religiösen Gemeinschaften abschließen. Der Text im Artikel 114 sieht vor, dass der Staat religiöse Gemeinschaften anerkennt.
Daraus könnte man schließen, dass der Staat ein Werteurteil fällt, betont Maddy Mulheims, die maßgeblich an der Ausarbeitung des CCDH-Gutachten beteiligt war. Dies stehe im Widerspruch zum ersten Satz des Artikels, der die Trennung von Kirche und Staat vorsieht.
Der Staat kann nicht einem bestimmten Glauben Vorteile verschaffen, die einem anderen verwehrt bleiben
Trotz seiner Verpflichtung zur Neutralität könnte der Staat die Glaubensgemeinschaften unterstützen, wenn diese universale Werte vertreten, ohne sie dabei im Vorfeld anerkannt zu haben, heißt es weiter. Wegen möglicher Interpretationsprobleme schlägt die Menschenrechtskommission vor, den Bezug auf die Anerkennung von religiösen Gemeinschaften aus dem Text zu streichen.
Die CCDH befürwortet das Konzept eines laizistischen Staates, der keine Person aufgrund ihres Glaubens privilegiere oder diskriminiere. "Der Staat kann nicht einem bestimmten Glauben Vorteile verschaffen, die einem anderen verwehrt bleiben," so Mulheims. Der Staat müsse sicherstellen, dass jeder Einzelne über die Glaubensfreiheit oder die Freiheit an nichts zu glauben, verfüge.
Außerdem müssten alle Bürger das Recht auf Meinungsänderung haben. Die Menschenrechtskommission sieht die Rolle des Staates auf den öffentlichen Raum begrenzt. Der Staat sollte sich nicht in die Funktionsweise der Glaubensgemeinschaften einmischen, es sei denn, es liegen Verstöße gegen die Rechte vor, die in der Verfassung verankert sind.
