Meisch: Aufsicht auf dem Schulhof ab 7 Uhr
Meisch: Aufsicht auf dem Schulhof ab 7 Uhr
Bildungsminister Claude Meisch (DP) ist auch Hochschulminister. Und so fällt es schwer zu glauben, dass die Pressekonferenz am Donnerstag, bei der Prof. Dr. Rudi Balling vom Luxembourg Centre for Systems Biomedicine (LCSB) erklärte: „Die meisten Studien berichten von einer eher niedrigen sekundären Ansteckungsrate bei Kindern – die Übertragungsrate ist wahrscheinlich geringer als bei Erwachsenen“, ein Zufall war.
Denn als Bildungsminister steht Claude Meisch derzeit enorm unter Druck. Die Aussage von Prof. Dr. Balling ist wichtig für ihn, genau so wie Aussagen von weiteren Experten, die diese Meinung bestätigen. Sie dienen ihm als Argument gegen die Angst der Eltern vor der Schulöffnung und einer damit einhergehenden Ansteckungsgefahr.
Seit Wochen erklärt Claude Meisch immer und immer wieder, wie wichtig es ist, dass die Kinder wieder zur Schule gehen, und dass man die größtmögliche Sicherheit gewährleiste. Das Sicherheitskonzept mit Mundschutz, regelmäßiger Händehygiene und Abstandhalten aber wirft viele Fragen auf, ganz besonders bei kleinen Kindern und bei Kindern mit speziellem Förderbedarf.
Bei diesen Kindern sind die Maßnahmen nicht umsetzbar, so das Argument von Eltern, Schul- und Betreuungspersonal, das dem Bildungsminister immer wieder entgegenschlägt – gekoppelt an die Forderung, den Zyklus 1 nicht antreten zu lassen beziehungsweise die Eltern selbst entscheiden zu lassen. Die Eltern und Lehrer von Kindern mit speziellem Förderbedarf fühlten sich gar gänzlich übergangen und machten ebenfalls Druck.
Und so stellte sich der Bildungsminister am Freitag vor die Presse, um sich gezielt zu diesen Kindern zu äußern. Viel Neues gab es allerdings nicht zu berichten. Die Kinder im Zyklus 1 werden in kleinen Gruppen betreut und nach außen maximal abgeschirmt, damit sie nach innen ohne Mundschutz und weitestgehend ohne Abstandsregeln interagieren können. Der Mundschutz ist erst ab sechs Jahren (Zyklus 2) Pflicht.
Kindertagesstätten und Tageseltern
Auch die Betreuung von Null- bis Vierjährigen in den Kindertagesstätten finden nach dem Prinzip „maximale Isolierung nach außen“ statt. Eine Gruppe umfasst maximal fünf Kinder. Dadurch werden die Kapazitäten in den Einrichtungen halbiert. Wer vor der Krise einen Kitaplatz hatte, muss diesen unter Umständen hergeben. Bestehende Verträge werden bis zum 15. Juli ausgesetzt, um Platz zu schaffen für Kinder von Eltern, die keine andere Möglichkeit haben, als ihre Kinder in die Betreuung zu geben. Nach dem 15. Juli haben Eltern wieder ein Anrecht auf ihren Kitaplatz. Wer sein Kind nicht in die Kita geben möchte, kann auf den Sonderurlaub zurückgreifen (bis zum 15. Juli). Bei Kindern unter zwei Jahren ist der Mundschutz übrigens verboten.
Die Betreuung von schulpflichtigen Kindern in den Maisons relais ist für die Eltern bis zum 15. Juli kostenlos, die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in den Tagesstätten und bei Tageseltern nicht.
Erstmals äußerte sich der Minister auch zu den nationalen Kompetenzzentren, in denen Kinder mit Behinderungen und speziellem Förderbedarf beschult werden. Hier bleibt alles beim Alten: Die Klassen werden nicht halbiert und die Unterrichtszeit bleibt dieselbe wie vor der Krise. Es gebe keinen Grund, die Klassen zu halbieren, „da die Gruppen ohnehin sehr klein sind“, so Meisch. Klein bedeutet: maximal fünf Kinder pro Lehrer.
Die Arbeit in den Werkstätten wird bis zum 15. Juli ausgesetzt. Die Kinder in den Kompetenzzentren dürfen nachmittags nicht in die Betreuung in die Maisons relais. Stattdessen haben Eltern die Möglichkeit, außerhalb der Schulzeit auf den Sonderurlaub zurückzugreifen.
Aufsicht auf dem Schulhof ab 7 Uhr
Neu ist allerdings, dass Gruppen mit Kindern aus den Zyklen 3 und 4 in der Nachmittagsbetreuung gemischt werden können, wenn es sich um kleine Gruppen bis zu vier Kindern handelt, um die personellen und räumlichen Kapazitäten nicht zu strapazieren.
Neu ist auch, dass auf allen Schulhöfen des Landes ab 7 Uhr eine Aufsicht stattfinden soll, die von Lehrpersonal sichergestellt wird. Das bedeutet dann aber auch, dass die Kinder sich vor 8 Uhr nicht in ihrer Gruppe aufhalten, sondern gemischt sind.
Auch die Tageseltern dürfen am 25. Mai wieder ihre Arbeit aufnehmen. Sie dürfen maximal fünf Kinder betreuen. Auch hier kommt es also zu einer Vermischung von Kindern aus unterschiedlichen Gruppen, Zusammenführungen also, "wie sie auch im privaten Bereich stattfinden“, so Claude Meisch.
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