Lydia Mutsch: "Kein Euthanasietourismus"
Lydia Mutsch: "Kein Euthanasietourismus"
(stb) - 2009 wurde in Luxemburg der gesetzliche Rahmen für die legale Sterbehilfe geschaffen. Seit der Einführung des Gesetzes machten insgesamt 34 Patienten, die an unheilbaren Krankheiten litten, von der Möglichkeit der legalen Sterbehilfe Gebrauch. Diesbezüglich fand am Donnerstag eine Debatte im Parlament statt.
Nachdem die CSV sich bei der Verabschiedung des Euthanasiegesetzes noch heftig zur Wehr gesetzt hatte, hat sie sich mittlerweile offenbar damit abgefunden. Sie sieht in der Sterbehilfe aber nur den letzten Ausweg. „Die Palliativpflege muss so gut wie möglich organisiert werden, damit die Zahl der Euthanasiefälle so gering wie möglich bleibt“, so der CSV-Abgeordnete Jean-Marie Halsdorf.
Nur die ADR lehnt Euthanasie weiterhin kategorisch ab, da damit das elementare Recht auf Leben eines jeden Menschen verletzt werde.
Euthanasiebericht 2013/2014
In den Jahren 2013 und 2014 nutzten 15 Patienten die Sterbehilfe, um ihrem Leiden ein Ende zu setzen. Die Euthanasie wurde in Krankenhäusern (elf Fälle), in Altersheimen (drei Fälle) und am Wohnsitz des Patienten (ein Fall) durchgeführt. Sieben Patienten waren älter als 80 Jahre, sechs im Alter zwischen 60 und 79 sowie zwei Patienten zwischen 40 und 59.
Elf Frauen und vier Männer nutzten die Sterbehilfe. In elf Fällen handelte es sich um Krebspatienten in Endstadium. In drei Fällen ging es um neurodegenerative Erkrankungen und in einem weiteren Fall hatte der Patient einen Schlaganfall erlitten.
Im Vergleich zum Zweijahresbericht 2011/2012 sind die Zahlen konstant geblieben. Damals hatten insgesamt 14 Personen ihrem Leben mittels Sterbehilfe ein Ende gesetzt. „Es kam zu keinem Missbrauch und zu keinem Euthanasietourismus durch das Sterbehilfegesetz“, so Gesundheitsministerin Lydia Mutsch.
Verbesserungsvorschläge der Kontrollkommission
Nach Angaben der unabhängigen Kontrollkommission erfolgte die Euthanasie in allen Fällen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. So seien auch Gesetzesänderungen nicht nötig. Nachholbedarf sieht die Kommission allerdings bei der Information der Patienten und den Sachkenntnissen der Ärzte. Außerdem sei ein offenerer Umgang mit dem Thema Sterbehilfe angebracht. Meist würde das Thema erst im Endstadium einer Krankheit angesprochen.
Falls der Vertrauensarzt eines Patienten aufgrund der eigenen Überzeugung keine Sterbehilfe durchführen wolle, müsse der Patient einen anderen Mediziner konsultieren. Nach Meinung der Kontrollkommission wäre es aber angebrachter das Thema schon frühzeitig zu klären, aus Rücksicht auf den schwer kranken und geschwächten Patienten.
Die Kommission ist aber erfreut, dass die Uni Luxemburg in der Ausbildung der Ärzte auf die Begleitung am Lebensende von Erkrankten eingeht. Darüber hinaus müssten aber auch die bereits niedergelassenen Ärzte verstärkt an das Thema herangeführt werden.
Patientenverfügungen
Im Zeitraum 2013/2014 kamen 699 Patientenverfügungen hinzu, mittels derer eine Person bestimmen kann, wie sie betreut werden möchte, falls sie beispielsweise nach einem schweren Unfall selbst nicht mehr in der Lage ist, sich dazu zu äußern. Seit 2009 hat die unabhängige Kontrollkommission insgesamt 1948 Patientenverfügungen entgegengenommen.
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