Luxemburger Modell auf der Zielgeraden
Luxemburger Modell auf der Zielgeraden
(ps) - Das neue Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels steht vor dem Abschluss. Am Mittwoch hat die Justizkommission der Chamber den Bericht von Josée Lorsché (Déi Gréng) mit den Stimmen der Mehrheitsparteien gutgeheißen – in der ersten Februarwoche soll es zur Abstimmung im Parlament kommen.
Damit soll das Luxemburger Modell des Prostitutionsgesetzes bald in Kraft treten. Es ist ein Mittelwesen zwischen der liberalen deutschen Gesetzgebung, die Sexarbeit als normales Gewerbe definiert und dem restriktiven „Schwedischen Modell“. Prostitution wird laut neuem Gesetz legal bleiben, allerdings wird sie strenger geregelt mit klarer definierten Zugriffrechten für die Polizei. Ziel ist die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zuhälterei, die eng in Verbindung mit Prostitution stehen.
Die Oppositionsparteien ADR und CSV haben gegen den Abschlussbericht gestimmt. Der Grund: Für die CSV-Mitglieder der Kommission gehen die Befugnisse der Polizei im neuen Gesetz zu weit. Die Polizei soll die Möglichkeit haben, Gebäude, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie Hotels, Kneipen oder Diskotheken, bei Feststellung von Prostitution durch Autorisierung der Staatsanwaltschaft zu besuchen.
Eingriffe in die Privatsphäre
Gilles Roth hat bereits in der Vergangenheit Kritik an diesem Paragrafen geübt. „Ich habe als Jurist ein Problem damit, dass Polizisten einfach Hotels aufsuchen können, um Prostitution zu kontrollieren, die in Luxemburg nicht verboten ist.“ Zudem stört sich der CSV-Abgeordnete an der Begrifflichkeit des Textes. Denn sie würde keine klare Trennung zwischen öffentlichen Gebäuden und Privatsphäre herstellen.
Konkret gehe es um den Begriff „maisons meublées“. Laut Justizminister Braz handelt es sich dabei um Fremdenzimmer zu Ferienzwecken – laut Roth ist der Begriff jedoch juristisch zu schwammig, da es sich theoretisch auch um Privatwohnungen handeln könnte. Er sieht deshalb die Gefahr, dass auf Basis des neuen Gesetzes Polizisten lediglich mit einem Beschluss der Staatsanwaltschaft in Privathäusern Kontrollen durchführen können. Seine Forderung: Ein Untersuchungsrichter soll den polizeilichen Besuch genehmigen und nicht nur die Staatsanwaltschaft.
Roth will nicht missverstanden werden. Menschenhandel und Zuhälterei müssen bekämpft werden. Aber man könne der Polizei nicht freiheitseinschränkende Mittel geben, nur weil das Ziel besonders edel sei. Kurz: Der Zweck heiligt nicht die Mittel – das Gesetz ist laut Roth unverhältnismäßig im Zusammenhang mit dem Rechtsstaat.
CSV für Schwedisches Modell
Josée Lorsché und Felix Braz können die Kritik nicht nachvollziehen: Auf Basis der aktuellen Gesetzeslage könne die Polizei bereits ohne Autorisierung der Staatsanwaltschaft sämtliche Orte aufsuchen, an denen „Unzucht“ (Débauche) stattfindet – unabhängig ob es private oder öffentliche Orte sind. Die Befugnisse der Polizei gehen demnach aktuell rein rechtlich deutlich weiter. Das bestätigt auch auf Nachfrage die Pressestelle der Justiz.
Für Roth steht dennoch fest: Die CSV kann ein solches Gesetz nicht mittragen. Die CSV-Fraktion plädiert dabei für die Einführung des Schwedischen Modells in Luxemburg. Laut Françoise Hetto müsse man deutlich härter gegen Prostitution vorgehen, um das Phänomen des Menschenhandels einzudämmen. Und dazu gehöre auch, die Kunden strafrechtlich zu belangen, wie es dieses Model vorsieht.
Dass es hier einen Widerspruch mit der Argumentationslogik der CSV-Kritik am neuen Gesetz gibt, sehen beide Abgeordneten nicht. Roths Bedenken gegenüber dem zu restriktiven Vorgehen gegen Prostitution seien rein juristischer Natur, heißt es. Allerdings gibt Roth zu verstehen, dass er grundsätzlich skeptisch ist, ob ein Schwedisches Modell überhaupt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vereinbar wäre. Kurz: Roth hält das Schwedische Modell für keine Lösung.
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