Leitartikel: Exorbitante Machtfülle
Unter dem Eindruck von Paris und Brüssel soll auch in Luxemburg eine weitreichende Notstandsregelung in die Verfassung eingeschrieben werden. Das Vorhaben erscheint sinnvoll. Doch es lohnt ein zweiter Blick.
Die Reaktion war unverzüglich: Nur zwei Stunden nach den Terrorattacken vom 13. November in Paris rief der französische Präsident mitten in der Nacht den „état d’urgence“ aus. Neben Ausgehsperren und Versammlungsverboten gehört vor allem die Möglichkeit für die Ordnungskräfte, auch ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen durchzuführen, zum Arsenal des französischen Notstandsgesetzes.
Wenige Tage später kündigte François Hollande an, dem „état d'urgence“ Verfassungsrang geben zu wollen ...
Als Abonnent des Luxemburger Wort (Komplett- oder Digital-Abo) können Sie direkt auf alle Inhalte von Wort+ zugreifen.
Sofort weiterlesen