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Kritik am neuen Spitalgesetz: "Die Ärzteschaft wird ausgeschlossen"
Besorgte Ärztevertreter: AMMD-Generalsekretär Guillaume Steichen, Präsident Alain Schmit, und Vorstandsmitglied Philippe Wilmes (v.l.n.r)

Kritik am neuen Spitalgesetz: "Die Ärzteschaft wird ausgeschlossen"

Foto: Gerry Huberty
Besorgte Ärztevertreter: AMMD-Generalsekretär Guillaume Steichen, Präsident Alain Schmit, und Vorstandsmitglied Philippe Wilmes (v.l.n.r)
Politik 2 Min. 25.01.2017

Kritik am neuen Spitalgesetz: "Die Ärzteschaft wird ausgeschlossen"

Bérengère BEFFORT
"Wir kennen unsere Patienten. Wir wissen, welche Behandlung am besten geeignet ist", betonen die Vertreter der Ärztevereinigung AMMD. Die Ärzteschaft bemängelt, beim neuen Spitalgesetz außen vor gelassen zu werden.

(BB) - Vertrauen sei das A und O, sagen die Ärztevertreter der AMMD. Doch gerade dieses Vertrauensverhältnis zu Gesundheitsministerin Lydia Mutsch ist angeschlagen. Die Ärzteschaft begehrt auf, weil sie sich ungehört und unverstanden fühlt. Am neuen Spitalgesetz der Ministerin wird heftige Kritik geäußert.

Die Ärzte fühlen sich außen vor gelassen. Weder in Sachen Ärztestatut, noch bei der Eingliederung neuer Fachspezialisten im Krankenhausbetrieb oder bei den Entscheidungsbefugnissen im Verwaltungsrats eines Spitals würden die Anliegen der Mediziner entsprechend berücksichtigt. "Die Ärzte werden laut Gesetzesvorhaben bei der Entscheidungsfindung in den Spitälern kaum mitbestimmen können. Wir hegen den Verdacht, dass hier lediglich eine wirtschaftliche Logik berücksichtigt wird. Das ist für uns unhaltbar", erklärt AMMD-Präsident Alain Schmit.

Sollte das Krankenhaus zum Beispiel Material für Hüftprothesen bestellen, so riskiere man in einer reinen Finanzlogik nur ein einziges, allgemeingültiges Modell anzuschaffen. "Dass wir uns zusammen im Krankenhaus auf bestimmte Standards einigen, steht außer Frage. Allerdings müssen wir als Ärzte weiterhin die Möglichkeit haben, auf andere Hüftprothesen zurückzugreifen, wenn das aus medizinischer Sicht angebracht ist", erläutert Schmit an einem Beispiel.

Ärztliche Verantwortung

Letztlich sei es eine Frage der ärztlichen Verantwortung und des Vertrauensverhältnisses zum Patienten, so die AMMD. "Der Patient muss sich darauf verlassen können, dass ihm der Arzt die bestmögliche Behandlung anbietet, und dass die Entscheidung auf medizinischen und nicht rein administrativen Überlegungen fußt" betont der Vorsitzende der Ärztevereinigung.

"Deshalb müssen wir als Ärzte in den obersten Gremien eines Spitals, in den Abläufen und in der Organisation mitentscheiden können", fasst AMMD-Vertreter Philippe Wilmes die Erwartungen zum neuen Spitalgesetz zusammen. Oder wie es auch Alain Schmit ausgedrückt: An erster Stelle komme das Wohl der Patienten, und dann gehe es um finanzielle Aspekte, und nicht umgekehrt.

Weil die Krankenhäuser allerdings gedeckelte Budgets aufweisen, sind die Spitalleitungen sehr wohl auf einen sorgfältigen Umfang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus. Zwischen dem medizinisch Machbaren und dem budgetär Möglichen gilt es also ein Gleichgewicht zu finden.

Aussprache im Gesundheitsausschuss

In einer schriftlichen Stellungnahme hat die AMMD jedenfalls ihre Erwartungen und Verbesserungen fürs neue Gesetz formuliert. Die Ärztevertreter hoffen, in den kommenden Wochen im parlamentarischen Fachausschuss vorsprechen zu können. Mitte Januar hatte der Ausschuss bereits Vertreter des "Collège médical" empfangen. Obschon sich die Forderungen der AMMD mit den grundsätzlichen Formulierungen des Collège médical decken würden, sei es dennoch von Bedeutung, dass die Ärzte ihre Sorgen ausführlich vortragen könnten, argumentiert Philippe Wilmes.

Das Collège médical beschäftige sich als Berufsinnung mit deontologischen Fragen und verteidige die allgemeinen Interessen der Ärzteschaft, so Wilmes. Die Stellungnahme der AMMD setze sich hingegen eingehend mit dem jeweiligen Passus aus Sicht der Berufspraxis auseinander, und sei somit als Ergänzung zu verstehen. "Wenn sich die Parlamentarier ein umfassendes Bild verschaffen wollen, dann dürfte unsere Meinung nicht außen vor gelassen werden", so der AMMD-Vertreter.

Bislang hat die AMMD nur getrennte Unterredungen mit den Abgeordneten der jeweiligen Fraktionen geführt. Sollten die Forderungen der Ärztevertreter unbeachtet bleiben, verspricht AMMD-Präsident, dass man sich "ernsthaft wehren" wolle.


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