Klare Aussichten für trübe Gewässer
Klare Aussichten für trübe Gewässer
(ham) - 120 000 Kubikmeter Trinkwasser rauschen täglich durch Luxemburgs Wasserrohre. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von mehr als 200 l am Tag fällt dem Luxemburger Trinkwassernetz wahrlich eine wichtige Rolle zu. Allein letztes Jahr wurden 235 Projekte vom „Fonds pour la gestion de l'eau“ im Bereich der Trinkwasseraufbereitung bezuschusst, und das mit 160 Millionen Euro. Mehr als eine Milliarde Euro sollen in den nächsten zehn Jahren noch folgen.
Dabei liegt aber noch so Manches im Argen. Veraltete Kläranlagen, Blaualgen im Stausee, hohe Nitrat- und Pestizidwerte, regelmäßige Pannen und Wasserverschmutzungen und extremer Nachholbedarf bei der Umsetzung des kostendeckenden Wasserpreises: Die Liste der Probleme ist lang. Doch damit soll nun Schluss sein: Mit einem „Wassergesetz der Zukunft“ will die Regierung nun Abhilfe schaffen. Das Gesetzprojekt steht am Mittwoch im Parlament auf der Tagesordnung.
Dass es in dieser Hinsicht Nachholbedarf gibt, steht nicht erst seit der Brüsseler Rüge vor vier Jahren fest. Damals wurde Luxemburg u. a. zu einer Geldstrafe von 2,2 Millionen Euro verurteilt, weil drei Kläranlagen nicht den EU-Normen entsprachen. Seitdem müssen täglich 2 800 Euro Strafe gezahlt werden, bis die Probleme in den Anlagen von Bonneweg, Bleesbréck und Beggen behoben sind.
Hohe Ziele
Diese Zahlen werden sich die Abgeordneten am Mittwoch sicherlich wieder vor Augen führen, wenn im Plenum über die Reform des Wassergesetzes von Dezember 2008 entschieden wird. Ziel ist natürlich vorrangig die Verbesserung der Trinkwasserqualität sowie eine substantielle Stärkung des Hochwasserschutzes.
Die Umsetzung des Originaltextes habe in den letzten Jahren nicht nur Inkohärenzen zu Tage gefördert, wie es in der Begründung heißt, sondern auch Anhaltspunkte zur Verbesserung der Situation geliefert. Zu diesem Zweck sollen nun u. a. die staatlichen Zuschüsse gezielter eingesetzt werden.
So können Gemeinden, die in den Hochwasserschutz investieren, mit Zuschüssen von bis zu 90 Prozent rechnen. Bei Renaturierungsprojekten will der Staat die Kosten sogar vollständig übernehmen. Die fünf bereits vorhandenen Wasserschutzzonen werden um sieben weitere ergänzt; Maßnahmen in den Zonen selbst werden mit 75 Prozent bezuschusst. Zusätzlich sollen Landwirte unterstützt werden, die in den Wasserschutz investieren.
Herbe Kritik
Es gibt aber auch Kritik am Entwurf: Syvicol und Handelskammer bedauern, dass Kläranlagen nur noch mit 50, statt der bisherigen 65 Prozent finanziert werden. Laut Handelskammer werden die Mehrkosten über den Wasserpreis auf den Verbraucher abgewälzt. Und dazu gehören auch die Betriebe, deren Wettbewerbsfähigkeit draunter leiden werde.
Daneben seien die Fristen beim Bau von neuen Kläranlagen zu eng bemessen, meint der Syvicol. Tritt das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft, bleiben den Gemeinden nur noch wenige Monate, um Kläranlagen zu bauen, beziehungsweise in Stand zu setzen. Für das Gemeindesyndikat ist dies quasi unmöglich. Zumal die Kapazitäten der Expertenbüros beschränkt seien.
Und auch der Staatsrat ist nicht zufrieden: Viele Ratschläge seien nicht zurückbehalten worden, so der Vorwurf. Anstatt zum Beispiel den Vorschlag der "utilité publique" aufzugreifen, habe man sich im Umweltministerium darauf beschränkt, die Auflagen und Arbeiten, die untersagt sind, genauer zu definieren. Daneben gebe es Bedenken zur Verfassungsmäßigkei.
Klar sei auch, dass die Staffelung der Wasserpreise genauer definiert werden müsse. Bislang gab es drei Tarife (Haushalte, Industrie, Landwirtschaft). Gegen zusätzliche Kategorien habe der Staatsrat nichts einzuwenden. Allerdings müssten die Branchen genau definiert werden, die von Sondertarifen profitieren können.
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