Kinderbetreuung : Änderungen bei Chèques-Service
(ml) - An diesem Montag wird das System der Chèques-Service, mit denen der Staat die Kinderbetreuung finanziell unterstützt, neu angepasst. Ab sofort können auch Kinder von Grenzgängern in den Genuss der staatlichen Unterstützung kommen. Die dementsprechenden Anfragen können bei der Zukunftskasse beantragt werden.
Schätzungen des Bildungsministeriums zufolge könnten 20 Prozent der Grenzgänger-Kinder im Alter von null bis drei Jahren künftig von dem Angebot Gebrauch machen. Bei den schulpflichtigen Kinder wird mit einem Anteil von lediglich zehn Prozent gerechnet. Neu ist, dass die die Chèques-Service fortan auch in Betreuungseinrichtungen, die im nahen Ausland ansässig sind, zum Tragen kommen.
Förderung der sprachlichen Fähigkeiten
Die Voraussetzung dafür ist, dass die deutschen, französischen und belgischen Einrichtungen sich entsprechend der luxemburgischen Bedingungen zertifizieren lassen. Die CSV hatte diesbezüglich Bedenken geäußert. Die Partei bemängelte, dass Luxemburg nicht in der Lage sei, den Personalschlüssel und die Ausbildung der Mitarbeiter in den ausländischen Betreuungseinrichtungen zu überprüfen.
Für die Menschen, die in Luxemburg wohnen und arbeiten, und bereits in der Vergangenheit Chèques-Service bezogen, ändert sich derweil nichts. Im kommenden Jahr werden dann weitere Änderungen bei der Kinderbetreuung in Kraft treten. Anhand von neuen Kriterien, die eingeführt werden, soll die Qualität in den Kitas verbessert und die Kontrollen verstärkt werden. Die betroffenen Einrichtungen haben bis Herbst 2017 Zeit, um die neuen Kriterien anzuwenden. Pünktlich zur Rentrée 2017 soll auch die mehrsprachige Frühförderung in den Kitas Wirklichkeit werden.
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