Justizministerium: Neue Regeln bei Überprüfung der Ehrenhaftigkeit
Justizministerium: Neue Regeln bei Überprüfung der Ehrenhaftigkeit
Am Mittwoch stellte Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) einen Gesetzentwurf vor, der in Zukunft klare Prozeduren für die Überprüfung der Ehrenhaftigkeit definieren soll. Dabei geht es ihr in erster Linie um Transparenz. „Wenn Daten herangezogen werden, die ursprünglich zu einem völlig anderen Zweck zusammengetragen wurden, haben die Betroffenen ein Recht zu erfahren, dass und welche Einträge zur Überprüfung der Ehrenhaftigkeit eingesehen werden“, so die Ministerin.
Wichtig sei auch, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe und dass die Daten, auf die bei der Überprüfung zurückgegriffen wird, nur für eine begrenzte Zeit aufbewahrt werden dürfen: „Die persönlichen Rechte der Menschen müssen gewahrt werden“, so Tanson.
Einer Überprüfung müssen sich beispielsweise Anwärter auf einen Posten bei der Justiz, in der Magistratur oder im Notariat unterziehen. Auch wer einen Waffenschein oder eine Zulassung im Zusammenhang mit Glücksspielen beantragt, wird überprüft. Bei einer Adoption ist eine Überprüfung ebenfalls vorgeschrieben.
Drei Stufen
Der Gesetzentwurf sieht drei Stufen vor. In vielen Fällen reicht es aus, wenn man nachweisen kann, dass man keine Einträge im Strafregister hat. Wer sich allerdings um eine Stelle bei der Justiz bewirbt, muss mit einer genaueren Untersuchung rechnen. In dem Fall werden auch mögliche Delikte und Straftaten aus den vergangenen fünf Jahren überprüft. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass Leute eingestellt werden, die wenig später verurteilt werden. Nicht berücksichtigt werden Verfahren, die eingestellt, beziehungsweise nicht weiter verfolgt wurden.
Ein Eintrag bedeutet aber nicht automatisch, dass der Bewerber abgelehnt wird. Es gebe durchaus einen Ermessensspielraum, erklärte die Ministerin auf Nachfrage.
Die dritte Prozedur ist noch einschneidender. Es werden nicht nur anhängige Verfahren in Betracht gezogen, sondern auch solche, die eingestellt oder nicht weiter verfolgt wurden. Diese tief greifende Untersuchung gilt bei Anträgen für einen Waffenschein, aber auch im Fall von Adoptionen.
Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse.
Justizministrin Sam Tanson
Justizministerin Tanson hält den Schritt vor allem deshalb für gerechtfertigt, weil beispielsweise Verfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt oft eingestellt werden. Ihrer Meinung nach wäre es in solchen Fällen aber zu gefährlich, wenn der oder die Betroffene im Nachhinein die Erlaubnis bekäme, eine Waffe zu besitzen: „Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse“, warnte die Ministerin.
Ganz ähnlich auch ihr Argument im Zusammenhang mit den Adoptionen: „Bei Adoptionen steht der Staat ganz besonders in der Verantwortung.“ Dem Schutz der Kinder müsse oberste Priorität eingeräumt werden.
Die Vorgeschichte
Die Ministerin sah sich zum Handeln gezwungen, nachdem es aus Datenschutzgründen unmöglich geworden war, für die Feststellung der Honorabilité einfach auf die Einträge der Jucha-Datei der Justiz zurückzugreifen.
Es war nämlich eine solche Überprüfung, die vor etwa eineinhalb Jahren die sogenannte Casier-Debatte ins Rollen gebracht hatte. Ein Bewerber für einen Posten bei der Justiz war im Verlauf des Bewerbungsgesprächs mit Vorkommnissen aus seiner Vergangenheit konfrontiert worden, die aber nicht zu einem Eintrag in seinem Strafregister geführt hatten.
In der Folge ging es um die Frage, ob die Zentraldatei der Polizei beziehungsweise die Jucha-Datei der Justiz hinreichend über die Datenschutzgesetze aus dem Jahr 2018 abgedeckt sind, oder ob sie eine eigene juristische Basis brauchen.
Nach anfänglichem Hin und Her hatte sich die Regierung schließlich entschlossen, eine spezielle gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe befinden sich in Ausarbeitung.
Allerdings hatte die Debatte auch zur Folge, dass die Überprüfungen der Ehrenhaftigkeit gestoppt werden mussten und daher während Monaten keine Kontrolle mehr möglich war. Im Zusammenhang mit den Waffenscheinen kam es daher schon im Sommer zu Anpassungen am Waffengesetz.
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