Internationaler Schutzstatus verwehrt: 3541 abgelehnte Asylanträge in drei Jahren
Internationaler Schutzstatus verwehrt: 3541 abgelehnte Asylanträge in drei Jahren
(stb) - In einer Antwort auf eine parlamentarische Frage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser hat das Außenministerium am Freitag neue Zahlen über abgelehnte Asylbewerber in Luxemburg veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass 2016 insgesamt 1.224 Asylanträge definitiv abgelehnt wurden. 2015 waren es 1.075 Personen, 2014 1.242.
Zurückgewiesene Asylbewerber haben eigentlich 30 Tage Zeit, um das Land zu verlassen. Aber nicht alle kehren freiwillig in ihre Heimat zurück. Im Vorjahr mussten 73 Personen zwangsweise in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Dagegen waren 432 Personen bereit, Luxemburg wieder freiwillig zu verlassen. 2015 verließen 602 Personen das Land freiwillig, 138 Personen mussten zur Rückkehr gezwungen werden. 2014 gab es 135 erzwungene Rückführungen, 481 Personen verließen Luxemburg freiwillig.
Es sei aber nicht möglich genau zu bestimmen, wie viele Personen sich am 31.12.2016 noch in Luxemburg aufhielten, obwohl sie einen Rückkehrbescheid erhalten haben, so das Außenministerium. Die Begründung: Einige Personen würden wieder in ihr Heimatland zurückkehren, ohne dies zu melden, oder aber in ein anderes Land weiterreisen.
Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen
Außerdem haben 2016 94 Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, eine Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen beantragt. Davon wurden 22 Anträge bewilligt. Des Weiteren gebe es Probleme bei der Rückführung in einige Herkunftsländer, zum Beispiel wegen fehlender Ausweispapiere oder Schwierigkeiten bei der Identifikation von Personen.
Sicherheitsaspekte
Zu Beginn der Asylprozedur wird jeder Asylbewerber per Fingerabdruck (EURODAC-System) überprüft, um festzustellen, ob die betreffende Person bereits in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt hat. Diese Maßnahme ist obligatorisch für alle Asylbewerber ab 14 Jahren.
Sollten Asylbewerber einen falschen Namen angeben, würde die luxemburgischen Behörden dies spätestens dann erfahren, wenn sie eine Rückführung in einen anderen EU-Mitgliedstaat beantragen würden. Als potenziell gefährlich eingestufte Asylbewerber können unverzüglich des Landes verwiesen und mit einem fünfjährigen Einreiseverbot belegt werden.

