In 35 Tagen durch das Parlament
In 35 Tagen durch das Parlament
(DS) - Selten war ein Gesetzentwurf so schnell spruchreif. Erst am 9. Juni dieses Jahres hatte Beschäftigungsminister Nicolas Schmit seinen Gesetzentwurf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit eingereicht, am Donnerstag gab das Parlament bereits grünes Licht. Alle 60 Abgeordneten stimmten für das Gesetz. Sogar die Opposition lobte die Initiative des Arbeitsministers.
Minister Schmit verfolgt dabei eine ganz spezielle Philosophie: „Anstatt die Arbeitslosigkeit zu finanzieren, werden wir in die Arbeit investieren“, so sein Credo.
Bislang wurden Langzeitarbeitslose oft von einer Beschäftigungsmaßnahme zur nächsten weiter gereicht. Einen festen Arbeitsvertrag bekommen sie nicht, auch wenn sie einer geregelten Tätigkeit nachgehen. Das Risiko in die Armut abzurutschen, ist somit recht hoch.
Fester Arbeitsplatz statt befristeter Job
Das soll sich nun ändern. Wenn das neue Gesetz erst einmal greift, sollen Jobs, die ursprünglich im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme entstanden waren, in feste Arbeitsplätze mit einem regulären Arbeitsvertrag umgewandelt werden.
Minister Schmit hat dabei vor allem die sogenannten OTI-Stellen (occupation temporaire indemnisée) im öffentlichen Bereich im Visier. Das Gesetz richtet sich daher an staatliche und kommunale Instanzen, aber auch an Stiftungen, Vereinigungen oder an die „Sociétés d'impact sociétal“ (SIS).
Finanzielle Unterstützung
Damit die befristeten Jobs in feste Arbeitsplätze umgewandelt werden, stellt der Staat eine finanzielle Unterstützung in Aussicht, vorausgesetzt, es handelt sich um eine neue Stelle. Im ersten Jahr übernimmt der Beschäftigungsfonds die Lohnkosten für den neuen Job zu 100 Prozent. Im zweiten Jahr sind es 80, im dritten Jahr 60 Prozent. Die Obergrenze liegt bei eineinhalb Mal den Mindestlohn vor.
Bei älteren Arbeitssuchenden (+50 Jahre), die seit mehr als einem Jahr bei der Adem gemeldet sind, übernimmt der Beschäftigungsfonds die Lohnkosten bis Renteneintritt.
In diesem Jahr sollen 150 Arbeitsstellen für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Ab 2018 wird jedes Jahr ein fester Posten zur Finanzierung im Staatshaushalt eingeschrieben.
Als langzeitarbeitslos gilt, wer seit mehr als zwölf Monaten bei der Adem gemeldet ist. Etwa 47 Prozent aller Erwerbslosen in Luxemburg sind seit mehr als einem Jahr auf der Suche nach einem Job. Im Mai dieses Jahres waren mehr als 7.000 Personen betroffen, davon gelten 59 Prozent als gering qualifiziert. Die Langzeitarbeitslosen profitieren nur in begrenztem Maße vom wirtschaftlichen Aufschwung.
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