Immer mehr Bürger beantragen Prozesskostenhilfe
Immer mehr Bürger beantragen Prozesskostenhilfe
7.314 Anträge auf Prozesskostenhilfe haben Bürger im vergangenen Jahr gestellt, 7.009 davon wurden von den Gerichtsbezirken Luxemburg und Diekirch von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer insgesamt bewilligt. Dies geht aus einer Antwort der Justizministerin Sam Tanson auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage des Piraten Marc Goergen hervor.
Die meisten Anträge für Verfahren vor Verwaltungsgericht
Die sogenannte Assistance judiciaire wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, die sich keinen Anwalt leisten können. Die meisten Anträge auf die Prozesskostenhilfe gingen in den Bereichen Verwaltungsrecht (1.884), im Strafrecht (1.376) und bei Verfahren mit Minderjährigen (629) ein.
Für die Prozesskostenhilfe von 2022 war ein Posten von insgesamt 7.877.126 Millionen Euro im Haushalt der Justiz vorgesehen.
Interessant ist der aktuelle Vergleich der Anzahl auf finanzielle Unterstützung bei Gerichtsverfahren mit den Vorjahren 2021 und 2020. Demnach gibt es immer mehr Bürger, die sich keinen Anwalt leisten und daher Prozesskostenhilfe beantragen müssen, mit jeweils 5.546 Anträgen im Jahr 2020 (davon 4.798, die bewilligt wurden) und 6.137 im Jahr 2021 in den Gerichtsbezirken Luxemburg und Diekirch (davon 5.074, die bewilligt wurden).
Ausgaben für die Prozesskostenhilfe im Aufwärtstrend
Die Kosten für den Staat beliefen sich für 2020 auf 6.283.583 Millionen und für 2021 auf 7.244.659 Millionen Euro. Die Anträge werden bei der Rechtsanwaltskammer, dem Barreau, des jeweiligen Distrikts gestellt, der sie prüft und gegebenenfalls gutheißt oder ablehnt.
Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) reformiert derzeit die Prozesskostenhilfe für Geringverdiener. Eine soziale Staffelung soll für mehr Gerechtigkeit und einen besseren Zugang zur Justiz, ein Grundrecht, sorgen. Oft werden die Anwaltskosten der Rechtssuchenden nicht vom Staat übernommen, weil ihr Einkommen geringfügig zu hoch ist. Das Gesetz aus dem Jahr 1995 sieht aktuell nämlich vor, dass die assistance judiciaire ausschließlich bei Personen greift, deren Einkommen unter dem revenu d'inclusion sociale (Revis) liegt.
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