Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit
Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit
Das Schwierige bei der Ausarbeitung des Gesetzes war die richtige Balance zu finden zwischen der Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte auf der einen Seite und der Sicherheitsgewährleistung auf der anderen Seite.
Die Gutachten von Staatsrat, nationaler Datenschutzkommission und beratender Menschenrechtskommission waren in dieser Angelegenheit von höchster Wichtigkeit und von der Regierung ausdrücklich erwünscht. Die Regierung hat ihren Bedenken und Einwänden Rechnung getragen, um sicherzustellen, dass das Grundgesetz, der Datenschutz und die Menschenrechte respektiert werden.
Mit Ausnahme der Linken stimmten die Parlamentarier am Donnerstag für das Gesetz, auch wenn niemand sich über das Gesetz freute. Aber es sei wichtig für die Sicherheit des Landes und der Bürger, so der Grundtenor.
Das Gesetz definiert Prozeduren, die der Staat im Falle einer Terrorgefahr oder wenn die Staatssicherheit gefährdet ist, einleiten kann und erweitert in diesen präzisen Fällen die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden:
- Der Polizeigewahrsam kann in Ausnahmefällen und auf Anordnung des Untersuchungsrichters von 24 auf 48 Stunden erhöht werden.
- Die Kriminalpolizei darf unter Pseudonym ermitteln und im Internet unter falschem Namen kommunizieren.
- Im Rahmen von Ermittlungen dürfen zu jeder Tag- und Nachtzeit Hausdurchsuchungen durchgeführt werden.
- Private Orte können abgehört und videoüberwacht werden.
- Die Telekommunikationsüberwachung wird auf Dienste wie Viber, Whatsapp oder Skype ausgedehnt. Zudem dürfen Staatstrojaner eingesetzt werden, um an Informationen zu gelangen.
- Telekommunikationsoperateure können gezwungen werden, Daten zwecks Identifizierung von verdächtigen Personen herauszugeben.
Anti-Terror-Paket komplett
Das nun verabschiedete Gesetz ist der letzte Baustein des Anti-Terror-Pakets, das die Regierung kurz nach dem Bataclan-Attentat im November 2015 geschnürt hatte. Im vergangenen Jahr stimmten die Vertreter der Regierungsparteien und der CSV bereits für eine Abänderung des Grundgesetzartikels 32, wonach die Regierung künftig auch im Fall einer nationalen, die innere Sicherheit gefährdende Krise den Notfall ausrufen und Maßnahmen beschließen kann. Zudem wurde ein Verbot für den Verkauf anonymer Prepaid-Karten für Mobiltelefone erlassen.
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