Handelsvertreter kritisieren Abfall- und Verpackungsgesetz
Handelsvertreter kritisieren Abfall- und Verpackungsgesetz
Die Handelskonföderation (clc) ist nicht zufrieden mit den Entwürfen zum neuen Abfall- und Verpackungsgesetz und möchte, dass die Texte an einigen Stellen nachgebessert werden – am besten im Dialog mit dem Handel und Experten, wie Marc Wagener, COO der Chambre de commerce, und Claude Bizjak, beigeordneter Direktor der Handelskonföderation, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz erklärten.
„Grundsätzlich sind wir mit der Regierung einer Meinung, dass wir eine ressourceneffiziente Wirtschaft brauchen“, sagte Marc Wagener, der auch Experte in Umweltfragen ist. Aber die clc hält den Weg, den die Regierung einschlägt, um die Ziele zu erreichen, für nicht zielführend.
Wagener und Bizjak bedauerten, dass das Umweltministerium die Gesetze geschrieben hat, ohne sich mit dem Sektor zu beraten. Das sei bei der Ausarbeitung des aktuellen Abfallgesetzes (von 2012) anders gewesen. „Lange bevor das Gesetz hinterlegt wurde, fanden damals technische Workshops mit allen betroffenen Akteuren statt“, sagte Wagener.
Zwar hätte die clc auch diesmal an einem Workshop teilnehmen können. Der sei aber allgemeiner Natur gewesen, sagte Claude Bizjak, und nicht gleichzusetzen mit einer technischen Arbeitsgruppe, bei der Experten sich mit Detailfragen befassen.
Die clc bemängelt, dass Luxemburg über die EU-Direktiven, die mit der Reform umgesetzt werden, hinausgeht. „Wenn Luxemburg seinen eigenen Weg geht und andere Regeln anwendet als die Nachbarländer, kommt es zu einer Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes“, sagte Wagener. Auf Luxemburger Unternehmen kämen zusätzliche Beschränkungen zu, was zu höheren Kosten führen könne, letztendlich auch für den Verbraucher – ohne Garantie, dass sich in Sachen Abfallvermeidung oder -wiederverwertung etwas verbessern werde.
Den Texten fehle die wissenschaftliche Grundlage, „die belegen könnte, dass die Maßnahmen auch tatsächlich zielführend sind“, so Wagener. Die Gesetze sind der clc und der Handelskammer zu engmaschig gestrickt, „mit detaillierten Vorschriften, denen die Unternehmen sich fügen müssen“. Im Gesetz sollten die großen Zielsetzungen festgehalten und den Betrieben dann die nötige Freiheit gewährt werden, um innovativ zu werden und diese Ziele zu erreichen, fand Marc Wagener.
Gemeint sind zum Beispiel die nicht in der EU-Direktive vorgesehenen Abfallsammelstellen, die laut dem Gesetz in allen Supermärkten und Einkaufszentren über 400 beziehungsweise über 1.500 Quadratmeter Pflicht werden. Rund 200 solche Strukturen müssten geschaffen werden.
Hier schieße man mit Kanonen auf Spatzen, meinte Claude Bizjak. Allein die 45 Sammelstellen in den großen Geschäften würden pro Jahr über elf Millionen Euro an Personalkosten generieren. Es gebe bereits zwei Sammelsysteme („bloe Sak“ und Recyclinghöfe). Mit zusätzlichen Sammelstellen schaffe man ein kostspieliges Überangebot ohne Mehrwert beim Recycling.
Die clc hat zudem eine Landkarte erstellt, die zeigt, dass es zu einer hohen Konzentration von Sammelstellen in bestimmten Teilen des Landes kommen werde. Und sie hat eine Studie (1.000 Personen) in Auftrag gegeben, laut der 87 Prozent der Befragten die Haus-zu-Haus-Sammlung bevorzugen. Die clc und die Handelskammer vermuten, dass die eigentliche Idee dahinter die Abschaffung der Haus-zu-Haus-Sammlung sein könnte, um den Bürgern das Leben schwer zu machen und sie dazu zu bringen, Verpackungen zu reduzieren.
Mit der Reform soll ein Pfandsystem eingeführt werden. Auch das ist in der EU-Direktive nicht vorgesehen. Die Handelsvertreter sind nicht gegen die Idee, aber überzeugt, dass ein solches System auf europäischer Ebene geregelt werden müsse, ansonsten sei das nicht umsetzbar. „Das muss raus aus dem Gesetz“, so Bizjak.
Marc Wagener gab noch zu bedenken, dass für 2022 und 2023 neue EU-Direktiven kommen werden, sodass die Gesetze keine lange Lebensdauer haben werden – ein Grund mehr, sich jetzt an die Direktiven zu halten und nicht darüber hinauszuschießen.
Das neue Verpackungsgesetz mit Einschränkungen beim Obst und Gemüse (bestimmte Sorten dürfen nur noch ab 1,5 Kilogramm verpackt verkauft werden) und kostenpflichtigen Verpackungen (Emballage de service) für Frischwaren (Brot, Käse, Fleisch, Fisch usw.) verfehlt nach Ansicht der Handelsvertreter seine Ziele. Es führe zu mehr Lebensmittelverschwendung und verleite die Kunden zum Kauf von verpackten Waren, weil diese Verpackungen nicht kostenpflichtig sind. „Am Ende werden wir mehr Kunststoffverpackungen haben als vorher“, meinte Bizjak.
Die Einschränkungen, also das „Verpackungsverbot“ für frisches Obst und Gemüse und die kostenpflichtigen Verpackungen, würden die Kunden zum Einkaufen ins benachbarte Ausland treiben, „wohingegen sie aber von dort die Verpackungen nach Luxemburg bringen, die dann hier eingesammelt und recycelt werden, ohne dass ein Beitrag zu unserem Recycling-System geleistet worden wäre“, sagte Bizjak.
Einen Erfolg konnte die clc bislang für sich verbuchen. Die Passage, wonach künftig kein fertig portioniertes Obst und Gemüse mehr verpackt verkauft werden darf, wird aus dem Gesetz gestrichen. Der Oberste Behindertenrat hatte in seinem Gutachten zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass geschältes und portioniertes Obst und Gemüse für die Unabhängigkeit von behinderten Personen von großer Bedeutung sei und ihnen helfe, sich gesund zu ernähren.
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