Gutachten: Staatsrat zerpflückt Zukunftspaket
Gutachten: Staatsrat zerpflückt Zukunftspaket
(CBu/mig) - Mit dem „Zukunftspak“ verfolgt die Regierung die Strategie, ihre Sparmaßnahmen nicht komplett in den einzelnen Artikeln des Budgetgesetzes abzuhandeln, sondern sie in einem separaten Gesetz zu bündeln. Bereits bei der Form des betreffenden Gesetzes hat der Staatsrat zu beanstanden, dass es sich um ein „Mosaik“ bzw. um ein „Sammelsurium“ („fourre-tout“) handelt. Zudem seien die finanztechnischen und budgetären Passagen des Textes immer wieder durch „Verstöße gegen elementare Regeln“ der legislativen Technik durchtränkt. Ebenso gebe es eine strukturelle Verwechslung und Vermischung der Begriffe „Steuern“ und „Abgaben“ bzw. „Gebühren“.
Politische Stellungnahme
Im Fall des Haushaltsgesetzes bittet der Staatsrat generell um klarere Angaben zu einzelnen Zahlen der Staatseinnahmen bzw. vor allem um die voraussichtlichen Einnahmen der „TVA e-commerce“. Doch die Mitglieder der Hohen Körperschaft beschränken sich nicht nur auf semantische Unklarheiten, technische oder handwerkliche Mängel, sondern nehmen auch dezente, aber für die Institution des Staatsrats ungewöhnlich klare politische Einschätzungen vor.
An einer Stelle liest sich das Gutachten zum „Projet de loi concernant le budget des recettes et des dépenses de l’État pour l’exercice 2015“ demnach sogar als Verteidigungsschrift der blau-rot-grünen Koalition. So äußern sich die Autoren des Gutachtens zu den laut Regierung bis 2018 um 25 Prozent steigenden Staatsausgaben folgendermaßen: „À la lumière de ces chiffres, le Conseil d’État éprouve des difficultés à partager certaines critiques qui reprochent au Gouvernement de pratiquer une rigueur excessive, voire d’appliquer une politique d’austérité.“ Sei es als Verteidigung der Regierungspolitik oder als Breitseite gegen das Gutachten der Arbeitnehmerkammer (die ebendies, eine „Austeritätspolitik“, der Regierung vorwarf) – eine derartig offene politische Stellungnahme findet sich in Gutachten des Staatsrats jedenfalls eher selten.
Befürchtungen bestätigt
Die Befürchtung, Artikel 19 des Landesplanungsgesetzes sei möglicherweise nicht verfassungskonform, wird vom Staatsrat bestätigt. Artikel 19 besagt, dass die sektoriellen Leitpläne ab dem Start der Prozedur (Ende Juni 2014) für die Gemeinden verbindlich sind und sie ihre allgemeinen und Teilbebauungspläne an die Leitpläne anpassen müssen. Ob die Regierung den Artikel streichen wird oder ob die sektoriellen Leitpläne möglicherweise ganz aufgegeben werden, wird sich zeigen, wenn Staatsminister Xavier Bettel heute beim Pressebriefing nach dem Ministerrat zu den Gutachten Stellung beziehen wird.
In seinen jüngsten Gutachten führt der Staatsrat insgesamt über 50 "oppositions formelles" an. Allein 20 davon betreffen das Gesetz "concernant la mise en oeuvre du paquet d'avenir" ("Zukunftspak").

