Grünes Licht für das neue Agrargesetz
Grünes Licht für das neue Agrargesetz
(DS) – Am Freitag hat die Regierung grünes Licht für das neue Agrargesetz gegeben. Das Gesetz ist u. a. die Grundlage für die diversen landwirtschaftlichen Zuwendungen wie z. B. die Betriebsprämie. Die großen Linien des Prämiensystems aus dem Jahr 2008 wurden fortgeschrieben.
Neu ist allerdings, dass die Anträge für die Investitionsbeihilfen in Zukunft einer Auswahl unterzogen werden. Die Projekte der Bauern müssen also bestimmte Kriterien erfüllen. Die Gelder werden dann nach einem speziellen Punktesystem verteilt.
Neu ist auch, dass kleinere Projekte, die ein gewisses Investitionsvolumen nicht überschreiten, eine vereinfachte Prozedur durchlaufen können. Aus der Pressemitteilung der Regierung geht allerdings nicht hervor, wie hoch die Obergrenze sein wird. Das Limit soll erst über einen großherzogliches Erlass geregelt werden.
Auch die Installierungsprämie für Junglandwirte unterliegt künftig einem Auswahlverfahren. Neuerungen gibt es allerdings in Bezug auf die zweite Tranche der Junglandwirteprämie.
Eigentlich hätte das neue Agrargesetz bereits am 1. Januar 2014 in Kraft treten müssen. Doch die Arbeiten an dem Gesetzentwurf haben sich aus mehreren Gründen verzögert. Zum einen dauerte es fast ein Jahr, bis alle Modalitäten der EU-Agrarreform bekannt waren. Erst nachdem sämtliche EU-Reglements vorlagen, konnte Landwirtschaftsminister Fernand Etgen das „Programme de développement rural“ (PDR) nach Brüssel schicken, das als Basis für das nationale Agrargesetz dient. Das Gesetz aus dem Jahr 2008 war im Winter 2013 verlängert worden, weil es sonst unmöglich gewesen wäre, die Prämien für die Bauern auszuzahlen.
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