Gibéryen entgeht Prozess
Gibéryen entgeht Prozess
Die Klage gegen den ADR-Abgeordneten Gast Gibéryen, wegen dessen Weigerung, seine Quellen bezüglich einer illegalen Telefonüberwachung durch den Geheimdienst SREL zu nennen, wurde abgelehnt. Der Vorgang ereignete sich im Januar 2017. Von Anfang bis Ende des Monats führte der SREL eine illegale Abhöraktion aus. Gibéryen erfuhr davon, unternahm allerdings nichts, da seine Quellen keine Beweise vorlegen konnten. Im März desselben Jahres machte das „Tageblatt“ die Aktion durch einen Artikel öffentlich. Premierminister Xavier Bettel (DP) bestätigte die darin enthaltenen Informationen in einer öffentlichen Mitteilung. Daraufhin forderte die CSV, die Ereignisse als zusätzlichen Punkt auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der zuständigen Chamberkommission zu setzen.
„Bettel hat sich strafbar gemacht“
Während dieser Sitzung bestätigte Bettel die illegale Abhöraktion erneut. Da es sich nicht um eine geplante Aktion gehandelt habe, sei die Staatsanwaltschaft von ihm nicht darüber informiert worden. Laut Gibéryen hätte dies aber passieren müssen. „Bettel hat sich mit seiner Untätigkeit strafbar gemacht.“ Er wundere sich daher, dass die Staatsanwaltschaft seinen Informationen zufolge nie Ermittlungen eingeleitet hat. Die Staatsanwaltschaft teilte auf Nachfrage mit, man habe die Aussagen von Gibéryen zur Kenntnis genommen. Weiter werde man sich momentan allerdings nicht dazu äußern.
Am Ende der Kommissionssitzung habe er Bettel dann mitgeteilt, dass er bereits vorher von der Aktion erfahren hätte. Daraufhin fragte ihn Bettel, ob er seine Quellen nennen könne, was Gibéryen allerdings ablehnte. Am Nachmittag erhielt Gibéryen dann eine SMS von Bettel, in welcher der Premier ihm mitteilte, dass SREL-Direktorin Doris Woltz eine Klage gegen unbekannt anstrengen werde und erneuerte seine Frage nach den Namen der Informanten. Gibéryen verweigerte deren Nennung erneut.
Bis zu fünf Jahre Haft drohten
Gibéryen verwies auf seine parlamentarische Immunität und argumentierte, andernfalls würden sich Informanten Abgeordneten gegenüber nicht mehr anvertrauen. Sei er zu Beginn der Ermittlungen gegen ihn noch entspannt gewesen, so hätten Warnungen von zwei Mitgliedern der Regierungsparteien ihn dann doch aufgeschreckt. Erst daraufhin habe er einen Anwalt eingeschaltet und herausgefunden, dass ihm bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro drohten.
Gibéryen verweist darauf, dass er also aufgrund seiner Weigerung, Premierminister Bettel die Namen seiner Quellen zu verraten, dieser eine Klage angestoßen habe, die zur Verurteilung des Oppositionspolitikers hätte führen können. Zudem hat Gibéryen kein Verständnis für das Vorgehen der Ermittler, welche seine Telefonkontakte während eines längeren Zeitraums bei der Post konsultierten.
Xavier Bettel wollte sich zu den Anschuldigungen auf Nachfrage hin nicht äußern.
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