Gewerkschaften kritisieren Kindergeldreform
Gewerkschaften kritisieren Kindergeldreform
Der LCGB hatte ohnehin schon die Reform von 2016 kritisiert, weil die Verluste durch die Desindexierung seit 2006 nicht ausgeglichen wurden und kinderreiche Familien durch den Einheitsbetrag zu kurz kommen. Jetzt kommt die Kritik dazu, dass Luxemburg meinte, Stiefkinder vom Kindergeld ausschließen zu können.
Daran werde sich mit der Reform auch nichts ändern: „Das Urteil sagt klar, dass kein Mitgliedsland einem Kind des Partners eines Grenzgängers das Kindergeld verweigern kann. Mit der Lösung der Regierung wird aber der Status Quo der Diskriminierung beibehalten und das Kindergeld auf die biologischen und Adoptivkinder reduziert“, schreibt der LCGB in einer Mitteilung und verlangt ein grundsätzliches Revidieren, um eine Berufung wegen Diskriminierung zu vermeiden.
Mit der Lösung der Regierung wird der Status Quo der Diskriminierung beibehalten.
LCGB
Die Re-Indexierung bleibe derweil politische Augenwischerei, denn die Regierung verweigere den Ausgleich des 25-prozentigen Wertverlustes und halte ihr Versprechen von 2014 nicht, die Familienleistungen regelmäßig anzupassen. Jede Familie hätte seit 2016 20 Euro pro Monat pro Kind verloren. Der LCGB fordert eine entsprechende Aufwertung des Kindergeldes und eine Indexierung aller Familienleistungen.
OGBL: Keine fortschrittliche Politik
Der OGBL schreibt, Luxemburg habe eine weitere Klatsche vom EuGH kassiert, die sich in eine lange Serie an Verurteilungen wegen Diskriminierungen von Grenzgängerkindern einreiht. Nun würde wieder das Ziel, die Ausgaben zu begrenzen überwiegen gegenüber einer fortschrittlichen Gesellschaftspolitik, die den Ansprüchen heutiger Familien genügt.
Cahen wird vorgeworfen, einen Rückschritt hin zur Regelung von 1959 zu machen, als das Kindergeld an die Sozialversicherung desjenigen gebunden war, von dem es abstammt. Die Notion, dass das Kindergeld ein Recht des Kindes ist, die seit 1985 überwiegt, ist somit abgeschafft.
Das Ziel, die Ausgaben zu begrenzen überwiegt gegenüber einer fortschrittlichen Gesellschaftspolitik.
OGBL
„Die Abstammung wird wichtiger als das Recht des Kindes“, moniert der OGBL. Dabei habe der EuGH gerade die Notwendigkeit der Abstammung als diskriminierend verurteilt: Das Gesetz schließe die Kinder des Ehepartners oder Partners aus, die kein Kindschaftsverhältnis mit dem Arbeitnehmer haben, aber für deren Unterhalt er sorgt.
Kindergeld begrenzen
In Wahrheit gehe es der Regierung darum, eine Ausweitung der Zahl der nutznießenden Kinder zu verhindern. Auf die Gefahr hin, dass in Luxemburg 340 Kinder von Eltern, die nicht sozialversichert sind, ausgeschlossen werden.
Und weil die Übergangsbestimmungen nicht verhindern, dass das für jedes künftige Kind nicht sozialversicherter Eltern der Fall sein wird, wird sich die Zahl der Kinder, denen Kindergeld zusteht, durch das Gesetzesprojekt sogar noch reduzieren. Und die Situation von Kindern von Leih- und Zeitarbeitern, die immer mal wieder nicht sozialversichert sind, werde gar nicht erwähnt.
Das Gesetzesprojekt wird den Anforderungen des Urteils nicht gerecht, es diskriminiere weiter die Kinder des Partners, obwohl dies überhaupt nicht mehr der Lebensrealität zahlreicher Patchworkfamilien entspricht und man könne eine weitere Welle von Klagen erwarten.
„Luxemburg kann sich ganz einfach in Einklang mit EU-Recht setzen, wenn der Arbeitnehmer Kindergeld erhält, der für den Unterhalt des Kindes sorgt“, so der OGBL. Das persönliche Recht des Kindes von Eltern, die in Luxemburg leben, sollte beibehalten und auf die Abstammungsklausel bei Grenzgängern verzichtet werden.
Von Geld- zu Sachleistungen
2006 begann mit der Desindexierung der Familienzulagen das Umdenken, Familien weniger mit Geld und mehr mit Sachleistungen, wie Kinderbetreuung zu unterstützen. Nicht zuletzt wird fast die Hälfte der Familienleistungen ins Ausland exportiert, wo die Lebenshaltungskosten niedriger sind, so die Argumentation.
2009 wird mit den Chèque-Service Accueil der Grundstein für die kostenlose Kinderbetreuung gelegt, ab 2010 gibt es Kindergeld nur noch bis 18 Jahre außer für Schulkinder: Die Studentenbeihilfe wird eingeführt und soll 74 Millionen Euro pro Jahr einsparen.
Mit der Reform von 2016 wurde dann das Erziehungsgeld und die Mutterschaftszulage abgeschafft und jedes Kind erhält ohne Staffelung nach Geschwisterzahl oder sozialen Kriterien einen Einheitsbetrag von 265 Euro. Der 2008 als Steuerbegünstigung für einkommensschwache Familien eingeführte Kinderbonus wird darin integriert, alle Familien erhalten ihn nun.
Da die Regelung für alle ab 2016 geborenen Kinder gilt, gibt es derzeit Familien nach dem alten, dem neuen und einem gemischten System.
Mit der Reform der Chèques-Service 2017 sowie den gratis Schulbüchern ab 2018 werden Sachleistungen weiter ausgebaut. Laut Regierungsprogramm sollen bis 2023 noch der gratis Musikunterricht, der Kinder-Vereinsbus und die gratis Betreuung in den Maison relais während der Schulzeiten dazu kommen. Immer mehr Geld fließt derweil in den 2016 reformierten Elternurlaub, der zunehmend auch von Vätern genutzt wird.
Die Gewerkschaften laufen gegen Maßnahmen Sturm, mit denen den Grenzgängern Sozialleistungen vorenthalten werden, die jedem Arbeitnehmer zustehen sollten. Und Luxemburg hat bereits mehrere Verfahren vor dem EuGH wegen Diskriminierung der Grenzgänger bei der Studentenbourse beispielsweise verloren.
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