Geschenke für Abgeordnete nur noch bis 150 Euro
Geschenke für Abgeordnete nur noch bis 150 Euro
Geschenke mit einem Wert von rund 150 Euro maximal dürfen Abgeordnete in Zukunft annehmen. Das entschied die sogenannte Reglements-Kommission in der Chamber am Dienstagnachmittag. Im Mittelpunkt der Sitzung war der Verhaltenskodex für Abgeordnete. Ein ähnlicher Deontologiekodex, der Interessenkonflikte, Bestechung und Korruption im Amt verhindern sowie die Ausübung des Mandats in Freiheit garantieren soll, existiert auch für Minister, dies seit März 2022. Luxemburg war im Rahmen des EU-Rechtsstaatsberichts aufgefordert worden, mehr zur Vermeidung von Lobbyismus und Interessenkonflikte bei Politikern sowie für mehr Transparenz zu unternehmen.
Geschenke müssen gemeldet werden
Im nun beschlossenen Verhaltenskodex sind insbesondere Regeln festgehalten, dass Abgeordnete keine finanziellen Vorteile oder sonstigen Gratifikationen annehmen, die die Freiheit ihres Mandats einschränken könnten. Auch Absprachen mit Dritten oder Zusagen, die einen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess haben könnten, sind untersagt.
Geschenke, die Abgeordnete auf Chamber-Missionen und diesbezüglichen Reisen annehmen, müssen dem Präsidenten gemeldet werden. Erhält der Präsident selbst Geschenke, muss er diese dem Chamber-Büro melden. Essen und Trinken auf diplomatischen Missionen oder während Veranstaltungen werden indes nicht als deklarierungspflichtige Geschenke betrachtet.
Treffen mit Lobbyisten sind meldepflichtig
Außerdem sollen Abgeordnete, die von Lobbyisten kontaktiert und eingeladen werden, um über ihre Arbeiten in der Chamber zu reden, diese Treffen im Transparenzregister eintragen. Treffen mit anderen Europaabgeordneten und Vertretern lokaler, staatlicher, internationaler Institutionen, sowie von Berufskammern und karitativen Organisationen sind von der Pflicht ausgenommen.
Dass Abgeordnete von Korruptionsvorwürfen nicht ausgenommen sind, zeigte zuletzt der Skandal um die ehemalige Vizepräsidentin des Europaparlaments, Eva Kaili, sowie den EU-Abgeordneten Marc Tarabella und Andrea Cozzolin. Ihnen wird vorgeworfen, sich von Drittstaaten bezahlt haben zu lassen. Alle drei wurden aus Fraktion der Sozialdemokraten ausgeschlossen und bekamen vom EU-Parlament ihre Immunität aberkannt. Die Ermittlungen laufen noch.
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