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Geringer Lohn für harte Arbeit
Politik 15.03.2023
Plattformarbeit

Geringer Lohn für harte Arbeit

Menschen, die für digitale Plattformen arbeiten, haben nur in den seltensten Fällen geregelte Beschäftigungsverhältnisse und fixe Löhne. Die meisten können von ihrem Job nicht leben.
Plattformarbeit

Geringer Lohn für harte Arbeit

Menschen, die für digitale Plattformen arbeiten, haben nur in den seltensten Fällen geregelte Beschäftigungsverhältnisse und fixe Löhne. Die meisten können von ihrem Job nicht leben.
Foto: Shutterstock
Politik 15.03.2023
Plattformarbeit

Geringer Lohn für harte Arbeit

Plattformarbeiter riskieren, ausgebeutet zu werden, warnen Déi Lénk und fordern die Regierung auf, klare gesetzliche Regeln für diese Arbeitsform zu schaffen.

(mig) - Die Digitalisierung hat neue Arbeitsformen zutage geführt, darunter die sogenannte Plattformarbeit. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die über digitale Plattformen vermittelt oder erbracht werden, zum Beispiel Liefer- oder Fahrdienste.


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Plattformarbeit ist ein Risiko für Arbeitnehmer
Die Chambre des salariés (CSL) fordert eine gesetzliche Regelung der Arbeitsbedingungen und Rechte von Plattformarbeitern.

Das Problem: Die Plattformarbeit ist rechtlich nicht klar geregelt und die Menschen riskieren, ausgebeutet zu werden. Laut Déi Lénk gehen in Luxemburg mittlerweile 2.500 Person der Plattformarbeit nach. Die Oppositionspartei hat zusammen mit der Arbeitnehmerkammer (CSL) einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet und vor einem Jahr eingereicht. Er sieht vor, diese Arbeitsform klar zu regeln und dafür zu sorgen, dass die Plattformarbeiter als Arbeitnehmer eingestuft werden und sie die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können.

Kernpunkte des Gesetzesvorschlags: Anhand mehrerer Kriterien wird festgelegt, ob Plattformarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbstständige eingestuft werden. Ist ein einziges Kriterium erfüllt, gilt der Plattformarbeiter als Arbeitnehmer. Es obliegt der Plattform zu beweisen, dass zwischen ihr und dem Plattformarbeiter kein Angestelltenverhältnis besteht. 

Gesetzesvorschlag der Linken bislang ignoriert

Der Vorschlag sei bislang jedoch weder von der Regierung noch vom Staatsrat begutachtet und auch nicht auf die Tagesordnung des zuständigen parlamentarischen Ausschusses gesetzt worden, beschweren sich Déi Lénk am Mittwoch. Verantwortlich dafür sei Arbeitsminister Georges Engel (LSAP), der an einem eigenen Entwurf arbeite und wohl auf die EU-Direktive warte, für die der Luxemburger EU-Kommissar Nicolas Schmit zuständig ist. 

Der Entwurf ist fertig und kann in die Prozedur gehen.

Déi Lénk

Der geplante Vorschlag der EU-Kommission biete keinen ausreichenden Schutz für die Plattformarbeiter und stoße bei den Gewerkschaften und beim EU-Parlament auf Widerstand, monieren Déi Lénk und fordern Georges Engel auf, nicht auf die EU-Kommission zu warten und so schnell wie möglich einen Entwurf vorzulegen oder besser noch den Vorschlag von Déi Lénk zu übernehmen. „Er ist fertig und kann in die Prozedur gehen.“

Derweil hat Minister Engel vor knapp zwei Wochen bei einer Pressekonferenz angekündigt, bereits an einem Gesetz zu arbeiten: „Wir wollen Plattformarbeit nicht direkt abwürgen, aber so umrahmen, dass gute, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen garantiert sind.“ Das Projekt sei den Sozialpartnern schon vorgestellt worden, soll nun durch den Regierungsrat gehen und möglichst noch vor dem Juli verabschiedet werden.

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