Gemeinden dürfen Kirchen bedingt unterstützen
Gemeinden dürfen Kirchen bedingt unterstützen
(ml) - Im Streit um die kommunale Beihilfen zur Finanzierung von Kirchengebäuden zeigt Innenminister Dan Kersch Entgegenkommen. Renovierungsarbeiten von Kirchen, die unter nationalem Denkmalschutz stehen, dürfen von Gemeinden finanziell unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Kommune über eine Verordnung verfügt, die derartige Zuschüsse vorsieht.
Das Gemeindereglement dürfe sich nicht nur auf natürliche Personen beziehen, die Eigentümer sind, sondern müsse auch für moralische Personen gelten. Dies bestätigt Innenminister Dan Kersch in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Georges Engel. Aufgrund des Prinzips der Gleichheit vor dem Gesetz sei die Art der Nutzung des Gebäudes nicht ausschlaggebend, vorausgesetzt, dass die Gemeindeverordnung nichts anderes vorsehe.
Liste über Besitzverhältnisse
2014 standen 45 Kirchengebäude und 22 Kapellen unter nationalem Denkmalschutz. Bei weiteren Gebäuden befindet sich eine dementsprechende Anfrage auf dem Instanzenweg. Der Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Kirchenfabriken und die Schaffung eines Kirchenfonds vorsieht, sorgt seit Wochen für kontroverse Debatten. Kirchen, die in den neuen Fonds eingegliedert werden, dürfen künftig nicht mehr von den Gemeinden kofinanziert werden. Diese Maßnahme wurde unter anderem vom Syvicol, dem Dachverband der Gemeinden, beanstandet, da die kommunale Autonomie in Gefahr sei.
In den nächsten Tagen soll den Gemeinden eine Liste über die Kirchengebäude und deren Eigentmunsverhältnisse zugeschickt werden, betont Kersch. Die Kommunen, die noch keine Konvention mit den jeweiligen Kirchenfabriken abgeschlossen haben, sollen erneut dazu aufgerufen werden, ihre Verhandlungen fortzusetzen. Es stehe fest, dass das "partizipative Vorgehen" gemäß der parlamentarischen Arbeiten irgendwann beendet werden müsse, so Kersch.
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