Geld statt Gutscheine für Asylbewerber
Geld statt Gutscheine für Asylbewerber
(ml) - Die luxemburgische Regierung will Asylbewerbern künftig mehr Autonomie gewähren. In dem Zusammenhang wurde diese Woche im Ministerrat beschlossen, den Gesetzentwurf zur Aufnahme von Flüchtlingen anzupassen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Menschen, die sich seit längerem in einem Asylverfahren befinden, völlig unselbständig werden, sagte Integrationsministerin Corinne Cahen dem "Wort" gegenüber.
Derzeit werden den Asylbewerbern Gutscheine zur Verfügung gestellt, um beispielsweise die Ausgaben von Hygieneartikeln zu decken. Der Staat begleicht die Ärzterechnungen. Außerdem stellt er das Essen und die Kleider. Die Flüchtlinge, die pro Monat lediglich 25 Euro Taschengeld erhalten, würden somit den richtigen Umgang mit Geld verlieren, betont Cahen. Bereits in der Vergangenheit hatte die Hilfsorganisation Caritas bemängelt, die Gutscheine würden zu einem riesigen administrativen Aufwand führen und die Asylbewerber aus der Verantwortung nehmen.
Der Flüchtlingsrat (LFR) hatte es auf den Punkt gebracht: Was kann sich ein Asylsuchender künftig mit 25 Euro pro Monat leisten? Das Geld reiche kaum für ein paar Hygieneartikel aus, ein Frisörbesuch werde das Budget völlig sprengen, hatte der LFR beanstandet.
Handlungsbedarf festgestellt
Inzwischen sieht auch die Regierung diesbezüglich Handlungsbedarf. Asylbewerber sollen künftig ein Begleitprojekt ("projet d'accompagnement) unterschreiben können. Darin verpflichten sie sich zur Integration, indem sie zum Beispiel Sprachkurse besuchen oder sich in einer Vereinigung engagieren. Im Gegenzug sollen sie nach sechs Monaten Aufenthalt Geld anstatt Gutscheine erhalten. Hierzulande dauert es derzeit im Durchschnitt ein Jahr, bis dass das zuständige Ministerium bei einem Asylantrag eine Entscheidung trifft. Da die Betroffenen noch Einspruch legen können, beträgt die Gesamtdauer der Prozedur im Durchschnitt 16 Monate.
Des Weiteren soll den Asylbewerbern der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende ist die Arbeit in den ersten neun Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. In Zukunft sollen sie bereits nach sechs Monaten Aufenthalt in Luxemburg arbeiten dürfen.
Am Mittwoch hat die EU-Kommission gegen 19 Staaten - unter ihnen auch Luxemburg - 40 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen europäische Asylvorschriften mangelhaft umgesetzt zu haben. Premierminister Xavier Bettel zeigte sich am Mittwoch zuversichtlich, dass beide Richtlinien, die Luxemburg betreffen, noch vor Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden können.
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