Für mehr Gerechtigkeit
Für mehr Gerechtigkeit
(DS) - Gleich nachdem Finanzminister Pierre Gramegna seine Pläne für die Steuerreform vorgestellt hatte, hatten die Gewerkschaften, allen voran der OGBL, Alarm geschlagen. Die von der Regierung geplante steuerliche Gleichbehandlung von hier lebenden Arbeitnehmern und Grenzgängern könnte für Grenzgänger mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden zu sein, so der Vorwurf.
Angesichts der Kritik zeigte sich der Finanzminister Dialog bereit. Seit Oktober wurde verhandelt, nun liegt eine Lösung auf dem Tisch, die sowohl die Gewerkschaft als auch den Finanzminister zufrieden stellt. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, bei der so genannten "assimilation" ein zweites Kriterium zu berücksichtigen. Außerdem bekommen Grenzgänger, aber auch Einheimische, mehr Zeit, um sich für eine Steuerklasse zu entscheiden.
Worum geht es? Bislang sieht das Steuerrecht vor, dass Arbeitnehmer, die nicht in Luxemburg leben, mindestens 90 Prozent ihres Gesamteinkommens in Luxemburg erwirtschaften müssen, um steuerlich genau so behandelt zu werden, wie Einheimische. In der Praxis sah es aber meistens so aus, dass verheiratete Grenzgänger meist in Steuerklasse 2 eingestuft wurden, wenn 50 Prozent des Einkommens des Paares in Luxemburg besteuert wurden. Einkommen, die sie im Ausland bezogen, wurden nicht berücksichtigt, was zu einer Benachteiligung der einheimischen Arbeitnehmer führte.
Ein zweites Kriterium
Die Steuerreform will mit dieser Ungleichbehandlung aufräumen. Daher werden die Grenzgänger ab Januar 2018 grundsätzlich in die Steuerklasse 1 eingestuft. Die Gewerkschaften hatten darauf hingewiesen, dass zahlreiche Grenzgänger sich nach dem 1. Januar 2018 dann in Steuerklasse 1 wiederfinden, obwohl die 90-Prozent-Klausel nicht erfüllen, darunter viele Geringverdiener. "Deshalb haben wir uns entschlossen, ein zweites Kriterium zu berücksichtigen", so Finanzminister Pierre Gramegna am Donnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Vertretern des OGBL.
Grenzgänger können auch dann steuerlich gleich behandelt werden, wenn das Einkommen, das nicht in Luxemburg versteuert wird, eine Obergrenze von 13.000 Euro nicht überschreitet. Konkret bedeutet dies, dass Grenzgänger, deren steuerpflichtiges Einkommen in Luxemburg weniger als 90 Prozent des Gesamteinkommens ausmacht, die aber in ihrer Heimat weniger als 13.000 Euro verdienen, vom Steueramt genauso behandelt werden, wie Arbeitnehmer, die auf dem Gebiet des Großherzogtums leben. Die Regelung soll auch bei den Renten Anwendung finden.
Mehr Zeit
Nachgebessert wird auch in Bezug auf die "Individualisation". Die Steuerreform sieht vor, dass Paare in Zukunft frei darüber entscheiden können, ob sie zusammen oder aber einzeln besteuert werden wollen. Zur Zeit ist vorgesehen, dass sich die Betroffenen vor Jahresbeginn für ein Steuermodell entscheiden müssen. Da sie zu dem Zeitpunkt aber noch nicht über sämtliche Informationen verfügen, um das für sie günstigste Modell zu berechnen, hätten die Betroffenen gewissermaßen die Katze im Sack gekauft. Die Kritiker wiesen auch darauf hin, dass sich die familiäre Situation im Laufe des Jahres ändern könnte.
Deshalb kann man sich nun bis spätestens zum 31. März 2018 entscheiden, ob man für das Steuerjahr 2017 individuell oder doch lieber gemeinsam besteuert werden will. Von dieser Lösung profitieren einheimische und Grenzgänger gleichermaßen.
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