Etienne Schneider braucht Nachhilfe in Sachen Referendum
Etienne Schneider braucht Nachhilfe in Sachen Referendum
(CBu) – Das Volk debattiert seit einigen Wochen über die drei Referendumsfragen. Dass dabei immer noch Aufklärungsarbeit nötig ist, wurde am Freitagabend auf einer Diskussionsveranstaltung zum Ausländerwahlrecht klar. Dort offenbarte nämlich selbst der Vizepremier des Landes wesentliche Wissenslücken.
Etienne Schneider (LSAP) behauptete gleich zu Beginn der von „Radio 100,7“ in den Räumen der Handelskammer organisierten Debatte, dass die Kriterien des Ausländerwahlrechts nicht so streng seien wie oft behauptet wird. Er wolle „darauf hinweisen“, dass das geplante Ausländerwahlrecht nicht nur für Ausländer gelte, die mindestens zehn Jahre im Land leben, sondern auch „sofort“ für jene, die bereits ein Mal an Kommunal- oder Europawahlen teilgenommen haben.
Schneiders wiederholter Ausrutscher
Der Vizepremier beharrte darauf, dass es keinen „Kumul“ von allen in der Frage enthaltenen Kriterien gebe, sondern: „entweder“ zehn Jahre Residenz „oder“ bereits eine Beteiligung an Kommunal- oder Europawahlen. „Das heißt ganz klar“, so Schneider weiter, dass Ausländer bei einer entsprechenden Verfassungsreform bereits mitwählen könnten, wenn sie ein Mal bei Europawahlen oder bei Wahlen auf Gemeindeebene mitgemacht hätten, also ohne Residenzklausel.
Das sei „jetzt die Realität, mit der wir die Bürger im Land konfrontieren“, so Schneider. Da der Vizepremier seinen Ausrutscher noch ein drittes Mal wiederholte und erst durch den Moderator auf seinen Fehler hingewiesen werden musste, ist davon auszugehen, dass der LSAP-Politiker es wirklich nicht besser wusste.
„Das ist aber nicht meine Lesart“, so Schneider auf Nachfrage des Moderators. „Das steht aber so im Gesetzentwurf“, erwiderte der ebenso an der Debatte teilnehmende CSV-Parteipräsident Marc Spautz. Da es sich letztlich „um ein Gesetzesvorhaben der Chamber handelt“, sei dies „vielleicht eine Wendung, die ich nicht mitbekommen habe“, versuchte sich Schneider schließlich weiter zu erklären.
„Aber wenn das so ist, dann nehme ich das mal so an“, sagte der Vizepremier, um dann rasch das Thema zu wechseln. In der weiteren Diskussion wollte dann auch keiner der verdutzten Debattenteilnehmer noch einmal auf den Ausrutscher zurückkommen.
Fragestellung beim Referendum glasklar
Die Fragestellung für das Referendum am 7. Juni ist in dieser Hinsicht glasklar formuliert und widerspricht Schneiders Darstellung. In der mittlerweile gesetzlich festgehaltenen und auch vom Staatsrat rechtlich begutachteten Fragestellung ist nämlich von der „besonderen doppelten Bedingung“ die Rede: „während mindestens zehn Jahren in Luxemburg gewohnt und sich vorher bereits an Kommunal- oder Europawahlen in Luxemburg beteiligt zu haben“.
Schneiders Faux-Pas sorgte im Publikum für Erstaunen und Unverständnis. Auch in den sozialen Medien war der öffentliche Patzer der Nummer zwei der Regierung schnell ein Thema.
Die Gesprächsrunde von "Radio 100,7" können Sie sich hier noch einmal anhören - seine Aussagen tätigte der Vizepremier gleich zu Beginn der Diskussion:
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