Erzbistum: Drei Missbrauchsfälle 2020 gemeldet
Erzbistum: Drei Missbrauchsfälle 2020 gemeldet
Am Samstagnachmittag hat das Erzbistum eine Bilanz der Anlaufstelle für Missbrauchsopfer der katholischen Kirche für das Jahr 2020 veröffentlicht. Laut dem Bericht haben sich im vergangenen Jahr zwei Betroffene sexualisierter Gewalt an die Stelle gewandt. Beide Opfer seien männlich und zum Zeitpunkt des Übergriffes minderjährig gewesen. Diese hätten in beiden Fällen zwischen 1960 und 1969 stattgefunden. Als Täter wurden drei Priester/Ordensmänner und eine weitere Person genannt.
Ein weiteres Opfer hätte sich indes im Zusammenhang mit physischen und psychischen Misshandlungen durch eine Ordensfrau an den Dienst gewandt. Weitere Einzelheiten zu den Taten, etwa wann sie sich zugetragen haben, nennt der Bericht nicht. Alle Meldungen seien vom Generalvikar, Patrick Muller, an die Staatsanwaltschaft weitergereicht worden.
Die Chancen einer Strafverfolgung der Taten durch die Justiz dürften allerdings gering sein. Zumindest bei den sexuellen Übergriffen, die sich in den 1960er-Jahren zugetragen haben, ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen.
Für einen Priester des Erzbistums gab es im vergangenen Jahr allerdings Konsequenzen. „Nach Abschluss eines im Auftrag der römischen Kongregation für die Glaubenslehre geführten administrativen Strafprozesses hat der Erzbischof einem Priester des Erzbistums dauerhaft verboten, den priesterlichen Dienst öffentlich auszuüben sowie sich alleine mit Minderjährigen aufzuhalten“, so die Mitteilung. Weitere Details werden nicht genannt. Es ist somit unklar, mit welchen Taten diese Entscheidungen im Zusammenhang steht.
In drei Fällen zahlte das Erzbistum Missbrauchsopfern im vergangenen Jahr Entschädigungsleistungen aus. Die Fälle waren 2018 und 2019 gemeldet worden. Einzelheiten über die Leistungen werden im Bericht nicht erwähnt.
Coronabedingt keine Schulungen
Die Anlaufstelle für Missbrauchsopfer der katholischen Kirche soll Fälle von sexuellen und physischen Übergriffen im kirchlichen Umfeld aufklären. Eine Missbrauchsbeauftragte nimmt Hinweise entgegen und begleitet die mutmaßlichen Opfer bei ihren nächsten Schritten.
Die Stelle übernimmt aber auch präventive Aufgaben. Zu den Aufgaben der Präventionsbeauftragten gehören die Organisation und Durchführung von Schulungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende.
Um Missbrauch im kirchlichen Umfeld vorzubeugen, gibt es nämlich seit 2017 verpflichtende Schulungen, an denen alle Beschäftigten der Erzdiözese teilnehmen müssen. Die im Jahr 2020 vorgesehenen Schulungen konnten allerdings coronabedingt nicht stattfinden, so die Mitteilung.
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