Erzbischof unterschreibt nicht
Erzbischof unterschreibt nicht
(TJ/ml/DS) - Eklat am Donnerstag: Erzbischof Jean-Claude Hollerich weigerte sich, die Konvention zur Finanzierung der Basilika von Echternach zu unterschreiben. Er könne nicht mit einer Kirchenfabrik ein Abkommen unterzeichnen, die zu denjenigen gehört, die ihm am selben Tag eine Gerichtsvorladung zugestellt haben, so der Erzbischof. Sollte die Kirchenfabrik von Echternach ihre Klage zurückziehen, ist das Oberhaupt der Kirche Luxemburgs bereit, das Abkommen doch noch zu unterzeichnen.
In der Tat hatte Erzbischof Hollerich am Donnerstag eine Vorladung erhalten. Der Syfel, der Dachverband der Kirchenfabriken, und 109 Kirchenfabriken gehen gerichtlich gegen den Erzbischof und das Erzbistum vor. Sie werfen Erzbischof Jean-Claude Hollerich u.a. vor, dass er nicht befugt war, die Konvention vom Januar 2015 mit der Regierung auszuhandeln, die u.a. ihre Auflösung vorsieht.
Die Kirchenfabriken haben ein eigenes juristisches Statut, so der Syfel, daher könne der Bischof nicht über deren weiteres Schicksal entscheiden. Er habe der Auflösung der Kirchenfabriken voreilig zugestimmt, obwohl dies gegen nationales Recht und gegen Kirchenrecht verstoße.
Finanzierung der Kathedrale unter Dach und Fach
Das Abkommen zur Finanzierung der Kathedrale konnte wie geplant vom Erzbischof, der Regierung und der Stadt Luxemburg unterzeichnet werden. In Zukunft werden sich der Staat und die Gemeinde Luxemburg die Kosten für den Unterhalt der Kathedrale teilen.
Staats- und Kultusminister Xavier Bettel unterzeichnet die Konvention im Namen der Regierung, Erzbischof Jean-Claude Hollerich für das Erzbistum und Bürgermeisterin Lydie Polfer für die Gemeinde Luxemburg. Auch die Vertreter der Kirchenfabrik der Kathedrale unterzeichneten das Dokument.
Die Konvention für die Basilika sieht vor, dass die Unterhaltskosten zur Hälfte zu Lasten der Staates gehen würden, die Gemeinde Echternach und der neue Kirchenfonds würden jeweils ein Viertel der anfallenden Kosten übernehmen.
Der Syfel und die 109 Kirchenfabriken wollen ebenfalls gegen die Regierung und den Staat klagen. Auch Premierminister Xavier Bettel hatte am Donnerstagnachmittag eine Vorladung erhalten.
Im Zuge der angestrebten Neuordnung der Verhältnisse zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften hatten sich die Regierung und die katholische Kirche im Januar 2015 auf die Abschaffung der Kirchenfabriken und die Schaffung eines gemeinsamen Fonds verständigt. Der Fonds wird in Zukunft die Besitztümer der Kirche verwalten. Er wird dezentral vom Bistum verwaltet.
Die Kofinanzierung des Fonds durch die Gemeinden ist ausdrücklich untersagt. Allerdings hält der Gesetzentwurf, den Innenminister Dan Kersch im August eingebracht hatte, explizit fest, dass die Kathedrale und die Basilika in Echternach wegen ihrer nationalen Bedeutung einen Sonderstatus erhalten werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden und die Kirchenfabriken sich bis spätestens zum 1. Januar 2017 einigen sollen, wem die Kirchengebäude gehören werden. Die Einigung muss in Konventionen festgehalten werden. Eigentlich sollte das Gesetz bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Doch das Gutachten des Staatsrats lässt auf sich warten und der parlamentarische Innenausschuss hat noch nicht mit den Arbeiten an dem Text begonnen.
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