Erzbischof muss vor Gericht Stellung beziehen
Erzbischof muss vor Gericht Stellung beziehen
(vb) - Der Dachverband der Kirchenfabriken (Syfel) bringt den Streit um die Auflösung der Kirchenfabriken vor Gericht. Erzbischof Hollerich wurde am Donnerstag zu einer Gerichtsverhandlung geladen.
Das Syndicat des fabriques d'églises will mit juristischen Mitteln den Gesetzentwurf über die Auflösung der Kirchenfabriken zu Fall bringen. Die Klage, die demnächst vor Gericht verhandelt wird, wurde von etwa 100 Kirchenfabriken eingereicht. Erzbischof Jean-Claude Hollerich gab die Neuigkeit am Donnerstag über Facebook bekannt.
Wörtlich schrieb er: "A midi, j'ai reçu une assignation devant le tribunal par le Huissier de Justice à la requête du Syfel et des Fabriques d'Eglise."
Der Syfel wirft Erzbischof Hollerich vor, dass er nicht befugt war, die Konvention vom Januar 2015 mit der Regierung auszuhandeln, die u. a. die Abschaffung der Kirchenfabriken vorsieht. Die Kirchenfabriken haben ein eigenes juristisches Statut, so der Syfel, daher kann der Bischof nicht über deren weiteres Schicksal entscheiden. Er habe der Auflösung der Kirchenfabriken voreilig zugestimmt, obwohl dies gegen nationales Recht und gegen Kirchenrecht verstoße.
Der Dachverband der Kirchenfabriken hatte bereits im Rahmen seiner Generalversammlung vom 23. September angekündigt, dass die Fabriques d'église juristisch gegen die Konvention vom Januar 2015 vorgehen wollen. Als Anwalt steht Me Jean-Marie Bauler dem Syfel zur Seite.
Der Syfel hat auch eine zivilrechtliche Klage gegen Premier- und Kultusminister Xavier Bettel, gegen Innenminister Dan Kersch, gegen die Regierung, gegen den Staat sowie gegen das Erzbistum eingereicht. Dies bestätigte der Vizepräsident des Syfel, Marc Linden, auf Nachfrage.Weitere Details sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Bei der Jahresversammlung hatten die Syfel-Mitglieder sich auch für eine Petition ausgesprochen. Die Eingabe, die der Vizepräsident des Syfel, Marc Linden, eingereicht hatte, war am Ende von 11.500 Bürgern unterschrieben worden. Die öffentliche Anhörung findet am 23. Januar statt.
Eigentlich hätten die Kirchenfabriken zum 1. Januar abgeschafft werden sollen. Doch der Gesetzentwurf, den Innenminister Dan Kersch im August auf den Instanzenweg gebracht hatte, konnte nicht mehr rechtzeitig vom Parlament verabschiedet werden. Noch liegt nämlich das Gutachten des Staatsrats nicht vor. Zudem hat der parlamentarische Innenausschuss seine Arbeiten noch nicht einmal aufgenommen.
Laut dem Gesetzentwurf sollen die Kirchenfabriken abgeschafft und durch einen gemeinsamen Fonds ersetzt werden, der in Zukunft die Besitztümer der Kirche verwalten soll. Der Fonds soll vom Bistum dezentral verwaltet werden.
Bis zum 1. Januar müssten sich die Gemeinden und die Kirchenfabriken darauf verständigen, wem die Kirchengebäude in Zukunft gehören sollen. Die Entscheidung muss in einer Konvention festgehalten werden.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
