Erwachsene unter Vormundschaft sollen wählen können
Erwachsene unter Vormundschaft sollen wählen können
(C./FJ) - Die Regierung will am Wahltag auf mehr Inklusion setzen. Der Ministerrat einigte sich am Mittwoch darauf, das Wahlgesetz zu ändern, um auch Erwachsenen unter Vormundschaft den Gang zur Wahlurne zu ermöglichen. Davor waren diese von Wahlen ausgeschlossen. Für diese Wählergruppe und ebenso für Menschen mit mentaler Beeinträchtigung soll es zudem erlaubt werden, vom Vormund in die Wahlkabine begleitet zu werden.
Der Ursprung dieser Gesetzesänderung liegt im Aktionsplan 2019-2024 für mehr Inklusion vom Familien- und Integrationsministerium mit dem Titel „L'inclusion nous concerne tous!“ Darin wird das Ziel formuliert, Menschen unter Vormundschaft von jeglichen Begrenzungen, die in der aktuellen Gesetzgebung verankert sind, zu befreien.
Obwohl die neue Verfassung, die ab dem ersten Juli in Kraft treten wird, Menschen unter Vormundschaft das Wahlrecht bereits zusichert, kann dieses allerdings auf Basis der Entscheidung eines Richters weiterhin aberkannt werden.
Als zusätzliche Änderung des Wahlgesetzes entschied sich der Ministerrat am Freitag dafür, grünes Licht für die Abbildung der Parteienlogos auf den Stimmzetteln zu geben.
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