Entlastung für private Haushalte
Entlastung für private Haushalte
(ml) - Die geplante Steuerreform zählt zu den großen Vorhaben der Dreierkoalition in dieser Legislaturperiode. "Der Staat wird sich diese Reform etwas kosten lassen", sagte DP-Fraktionschef Eugène Berger am Montag im RTL-Interview. Konkrete Zahlen nannte er jedoch nicht. Derzeit werde ein globales Konzept ausgearbeitet. Die Regierung werde sich nicht auf kosmetische Veränderungen beschränken, wie dies bei vorigen Steuerreformen der Fall gewesen sei.
Eine Reichensteuer ziehe man nicht in Erwägung, so Berger. Ziel sei es, sowohl die privaten Haushalte als auch auch die Betriebe zu entlasten. Auf jeden Fall gelte es zu verhindern, die einen gegen die anderen auszuspielen. Der DP-Fraktionsvorsitzende stellte u. a. eine Entlastung zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen in Aussicht, die zahlreiche Arbeitsplätze schaffen. Damit Luxemburg attraktiv bleibe, müsse man den richtigen Rahmen setzen.
Hierzulande liegt der "taux nominatif" für Betriebe derzeit bei 29 Prozent. In anderen Staaten (z. B. Niederlande oder Irland) ist dieser Steuersatz wesentlich niedriger. Berger zufolge müssen des Weiteren eine Reihe von Steuervergünstigungen überprüft werden. Nähere Einzelheiten dazu, nannte er nicht. Im späten Herbst sollen die Sozialpartner bei den Gesprächen zur Steuerreform eingebunden werden.
OGBL: "Entlastung für mittlere und niedrige Einkommen"
OGBL-Präsident André Roeltgen tritt unterdessen für eine erhebliche Steuererleichterung für jene Haushalte ein, die ein mittleres oder schwaches Einkommen beziehen. In den vergangenen Jahren seien diese Haushalte stärker belastet worden, als dies etwa der Fall bei der Betriebsbesteuerung oder den Kapitaleinkommen gewesen sei, sagte Roeltgen am Montagmorgen im RTL-Interview.
Um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, sollte man die "Nullzone", d. h. dort wo man keine Steuern zahlt, erhöhen. Derzeit sei es so, dass ein Mindestlohnempfänger besteuert wird. Außerdem tritt Roeltgen dafür ein, die einzelnen Tranchen in der Steuertabelle zu strecken: "Steuergerechtigkeit bedeutet, dass höhere Einkommen auch stärker besteuert werden müssen als bis jetzt, indem man zusätzliche Tranchen einbaut."
Um die mittleren und niedrigen Einkommensschichten zu entlasten, seien zusätzliche Steuern u. a. auf die Kapitaleinkommen nötig. "Auch Dividenden und Stock-Options gehören dazu", meint Roeltgen. Des Weiteren sollte man über eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer nachdenken. Seit der Reform von 1991 seien auch zahlreiche steuerliche Vergünstigungen und Ermäßigungen nicht mehr angepasst worden. Dies habe dazu geführt, dass die mittleren und schwachen Einkommen belastest worden seien.
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