Vaterschaftsurlaub wird für alle Eltern zugänglicher
Vaterschaftsurlaub wird für alle Eltern zugänglicher
„Sie alle in diesem Raum arbeiten, sonst wären sie nicht hier, und führen zudem ein Privatleben. Sie wissen also, wenn man 40 Stunden in der Woche arbeitet, dass es nicht immer einfach ist, ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Sphären herzustellen“, beteuert Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) und richtet sich mit dieser Aussage an die Vertreter der Presse.
Dass die Frage nach einer ausgewogenen „Work-Life-Balance“ nicht nur eine Angelegenheit des Arbeitsministeriums ist, bestätigt zudem die anwesende Familienministerin Corinne Cahen (DP): „Keine Eltern sollten zwischen ihrer Arbeit und ihren Kindern wählen. Bei den Neuerungen handelt es sich somit auch um eine familienpolitische Maßnahme.“
Eine gute ‚Work-Life-Balance‘ sollte dafür sorgen, dass Eltern sich nicht zwischen der Arbeit und ihren Kindern entscheiden müssen.
Corinne Cahen, Familienministerin (DP)
Größere Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben
Den Nährboden für die am Mittwoch von den Familien- und Arbeitsministerien angekündigte Umsetzung einer EU-Direktive zur Verbesserung der „Work-Life-Balance“ bereitete der Koalitionsvertrag von 2018 vor, in dem die Förderung einer größeren Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben beteuert wird.
Der neue Gesetzestext soll den zehntägigen Vaterschaftsurlaub nun für Selbstständige und gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen (Obwohl Engel und Cahen in dem Kontext vom Wort „Vaterschaftsurlaub“ Gebrauch machen, muss betont werden, dass lesbische Paare auch von diesen Maßnahmen profitieren sollen). Innerhalb einer zweimonatigen Periode nach der Geburt des Kindes soll der Vaterschaftsurlaub aufgebraucht werden. Sollte das Kind früher zur Welt kommen, gelten die zehn Tage Urlaub sofort nach der Geburt.
Die Kosten für acht Tage Vaterschaftsurlaub sollen vom Staat gedeckt werden, während die restlichen zwei Tage vom Arbeitgeber bezahlt werden sollen.
Dass sich die Zahlen der Beantragung von Vaterschaftsurlauben seit 2017 fast verdoppelt haben, deuteten Cahen und Engel als Beweis für den Erfolg der von der Regierung 2016 durchgesetzten Elternurlaub-Reform. Während damals nur 1.163 Männer einen Vaterschaftsurlaub beantragten, waren es im letzten Jahr 5.663.
Verweigerung des flexiblen Elternurlaubs erfolgt schriftlich
„Als der Elternurlaub 1999 eingeführt wurde, war es eine arbeitspolitische Maßnahme, um der wachsenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Das hat damals nicht gut funktioniert, heute ist es aber eine familienpolitische Maßnahme“, leitete Cahen die angehenden Änderungen zum Elternurlaub ein. Bis jetzt musste der Arbeitgeber, wenn er den ersten flexiblen Elternurlaub verweigerte, nur eine mündliche Erklärung abliefern. Nun soll diese schriftlich erfolgen.
Den zweiten Elternurlaub, der bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes frei eingeteilt werden kann, darf der Arbeitgeber nicht verweigern und er muss selbst eine Alternative vorschlagen, anstatt den Elternurlaub zu verschieben. Findet keine Einigung zwischen beiden Seiten statt, so muss automatisch auf die Vollzeitvariante des Elternurlaubs von sechs hintereinander folgenden Monaten zurückgegriffen werden.
Einführung des „Congé d'aidant“
Wer den flexiblen Elternurlaub beantragt, darf nicht gekündigt werden, um zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer, die sich für dieses Arbeitsmodell entscheiden, nicht stigmatisiert werden, betont Engel und kündigt in dem Fall Sanktionen an: „Da Maßnahmen nur greifen, wenn man auch Sanktionen verhängt, haben wir beschlossen, dass Arbeitgebern, die sich nicht an die Vorschriften halten, Geldbußen bis zu 2.500 Euro bevorstehen.“
Ein Novum des Gesetzestextes stellt zudem die Einführung eines „Congé d'aidant“ dar. Kann ein ärztliches Attest vorgezeigt werden, wenn ein Familienangehöriger oder jemand aus demselben Haushalt medizinisch versorgt werden muss, so können fünf zusätzliche Urlaubstage beantragt werden.
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