Einschränkung versus Fortschritt
Einschränkung versus Fortschritt
Am Dienstag stimmt das Parlament über Anpassungen am Naturschutzgesetz von 2018 ab. Für die CSV ist wichtig, „dass das Gesetz verständlich, nachvollziehbar und zukunftsorientiert ist und dass es alle Bürger gleich behandelt“, so die Co-Vorsitzende Martine Hansen vergangene Woche bei einer Pressekonferenz.
Diese Bedingungen erfüllt die Reform nach Ansicht Hansens nicht. Die CSV hat – ohne Erfolg – auf die Streichung von Artikel 7 Paragraf 1 gepocht, der besagt: „Lorsqu’une construction existante située dans la zone verte compromet le caractère d’un site, le ministre peut ordonner que son aspect extérieur soit modifié de façon qu’elle s’harmonise avec le milieu environnant.“ „Das ist ein Paragraf, der absolute Willkür zulässt“, meinte Hansen.
Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) hatte mit diesem Artikel, „der noch nie angewandt worden ist“ (Zitat Hansen), die Umbauarbeiten in der so genannten Gartenhausaffäre gerechtfertigt. „Ein Artikel, der nie angewandt wird und Willkür zulässt, muss gestrichen werden“, so Hansen.
Die CSV fordert zudem schnellere Genehmigungsprozeduren bei Umbauarbeiten von Gebäuden in der Grünzone und möchte, dass Gebäude in der Grünzone, die durch äußere Einflüsse beschädigt oder zerstört werden, wieder instandgesetzt oder errichtet werden können.
Jeff Bohnen, Agraringenieur und CSV-Vorsitzender des Bezirks Norden, ist der Ansicht, „dass das Naturschutzgesetz die Entwicklung von neuen landwirtschaftlichen Produktionen, wie zum Beispiel Gemüsebau, zu sehr einschränkt“. Genehmigungen für die Errichtung von Gewächshäusern in der Grünzone seien quasi ausgeschlossen. Auch sei es schwierig für Betriebe umzurüsten, zum Beispiel von landwirtschaftlicher auf Energieproduktion. „Hier muss das Gesetz proaktiver werden“, so Boonen.
Er fordert außerdem eine Anpassung der Kompensierungsmaßnahmen. „Landwirte pflanzen keine Bäume oder Hecken mehr an, aus Angst, später für die Entfernung bezahlen zu müssen. Das ist kontraproduktiv für den Naturschutz“, so Boonen. Abhilfe könnte ein System schaffen, bei dem Ökopunkte gesammelt werden, die später bei der Kompensierung angerechnet werden. Innerhalb des Bauperimeters sollten nach Ansicht der CSV die Kompensierungszahlungen komplett abgeschafft werden.
Mehr Naturschutz
Déi Gréng sind überzeugt, dass das neue Gesetz durch eine Verschärfung der naturschutzrechtlichen Straftatbestände den Naturschutz weiter stärkt und administrative Hürden abbaut. Die Vorteile des neuen Gesetzes aus Sicht der Grünen: In der Grünzone dürfen künftig auch Gebäude für nebenberufliche Aktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Garten- oder Gemüsebau errichtet werden.
Beschädigte oder zerstörte Gebäude in der Grünzone, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, dürfen wieder aufgebaut werden.
Das Gesetz erlaubt Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild von bestehenden Gebäuden in der Grünzone und führt Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung ein.
„Bemerkenswerte Bäume“, die nicht mehr über das Denkmalschutzgesetz geschützt sind, werden jetzt über das Naturschutzgesetz geschützt.
Zudem sollen Kompensierungsmaßnahmen außerhalb der Flächenpools prioritär in der betroffenen Gemeinde beziehungsweise in den umliegenden Gemeinden umgesetzt werden.
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