Eine Chance für Langzeitarbeitslose
Eine Chance für Langzeitarbeitslose
(DS) - Beschäftigungsminister Nicolas Schmit hat der Langzeitarbeitslosigkeit den Kampf angesagt. Anfang Mai hatte er die Idee in groben Zügen zusammen mit Innenminister Dan Kersch vorgestellt. Am Montag lieferte Schmit nun die Details. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hatte er bereits am 9. Juni im Parlament hinterlegt.
Staatliche Unterstützung
Worum es geht: "Anstatt die Arbeitslosigkeit zu finanzieren, werden wir in die Arbeit investieren", so die zentrale Botschaft des Beschäftigungsministers. Schmit sucht deshalb den Schulterschluss mit den Kommunen. Die Jobs, die im Rahmen der Beschäftigungsmaßnahmen von den Gemeinden geschaffen worden waren, sollen in "echte Arbeitsstellen" umgewandelt werden. Im Gegenzug können die Gemeinden mit einer staatlichen Unterstützung rechnen. In einer ersten Phase arbeitet das Beschäftigungsministerium hauptsächlich mit den elf im Gemeindesyndikat Pro-Süd zusammengeschlossenen Kommunen zusammen. Andere Gemeinden haben allerdings ebenfalls Interesse angemeldet.
Im ersten Jahr trägt der Beschäftigungsfonds die Kosten für den neuen Job ganz. Ab dem zweiten Jahr können die Gemeindeverantwortlichen mit einem staatlichen Zuschuss von 80 Prozent rechnen, im dritten Jahr steuert der Staat dann noch 60 Prozent bei. Damit das Lohngefüge im kommunalen Sektor nicht durcheinander gewirbelt wird, liegt die Obergrenze bei eineinhalb mal den Mindestlohn.
Die Betroffenen, die meist im Rahmen einer OTI-Maßnahme (Occupation Temporaire Indemnisé) einer Beschäftigung nachgehen, sollen einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, so das Ziel. Die Adem ist zuständig für die Vermittlung der neuen Jobs.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Arbeitsagentur kontrolliert auch, ob alles mit rechten Dingen zugeht, damit die Kommunen nicht schummeln, und sich staatliche Fördergelder erschleichen, etwa indem sie bestehende Arbeitsstellen einfach mit Langzeitarbeitslosen besetzen: "Es muss sich um neue Jobs handeln. Die Gemeinden können nicht einfach einen Arbeitssuchenden einstellen, wenn einer ihrer Mitarbeiter in Rente geht", erklärte Minister Nicolas Schmit vor der Presse. Zudem muss die Personaldelegation eingebunden werden und ein Urteil abgeben. Wenn sich die Arbeitgeber nicht an die Spielregeln halten, müssen sie mit finanziellen Sanktionen rechnen. Bekommt der Arbeitssuchende keinen regulären Arbeitsvertrag, muss der Arbeitgeber 75 Prozent der staatlichen Unterstützung bei den Lohnkosten zurückbezahlen.
Für ältere Langzeitarbeitslose gelten spezielle Bedingungen. Schafft eine Gemeinde einen neuen Job und besetzt ihn mit einem Arbeitssuchenden, der älter ist als 50 Jahre und seit mehr als einem Jahr keine Arbeit mehr hat, kann der Beschäftigungfonds die Lohnkosten übernehmen, bis er in Rente geht.
Zusätzliche Kosten halten sich in Grenzen
Zur Zeit gibt es 1.230 OTI-Stellen. Schmit hofft, dass in diesem Jahr etwa 150 Jobs in dauerhafte Arbeitsstellen umgewandelt werden können. Ab nächstem Jahr will er einen festen Posten zur Finanzierung der neuen Maßnahme im Staatsbudget festschreiben. Die Kosten werden sich in Grenzen halten, sagt Schmit. Er rechnet damit, dass der Beschäftigungsfonds im ersten Jahr mit knapp einer Million Euro zusätzlich belastet wird, wenn etwa 100 temporäre Jobs in dauerhafte Arbeitsstellen umgewandelt werden. Geht es nach dem Minister, dann soll das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.
Arbeitssuchende, die seit über einem Jahr ohne Arbeit sind, profitieren kaum von der guten wirtschaftlichen Situation. Sie werden oft von einer Beschäftigungsmaßnahme zur nächsten weitergereicht ohne konkrete Aussicht auf eine dauerhafte Anstellung. Sie arbeiten, gelten offiziell aber weiterhin als Arbeitslose und ihre Situation ist alles andere als gesichert.
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