Ein wenig mehr Licht bei Tax Rulings
Ein wenig mehr Licht bei Tax Rulings
(ks) - Die Luxleaks-Affäre brachte es an Licht: Tausende Abkommen zur Besteuerung von Unternehmen unterschrieb ein einziger Steuerbeamter im Finanzamt und half damit Firmen in Luxemburg, Steuern zu sparen. Im Zuge der Enthüllungen versprach Premierminister Xavier Bettel mehr Transparenz in Bezug auf die sogenannten Tax Rulings.
Wie die aussehen soll, zeigt nun das großherzogliche Reglement, das das Finanzamt ausgearbeitet hat und aus dem paperjam.lu zitiert. Demnach wird eine Kommission für Tax Rulings geschaffen, in der Steuerbeamte sitzen. Ernannt werden sie vom Direktor des Finanzamts. "Eine Behörde in der Behörde", meint paperjam.lu.
Die Kommission werde vom zuständigen Abteilungsleiter ("préposé") angerufen, wenn ein Unternehmen einen schriftlichen Antrag für ein Tax Ruling eingereicht hat. Eine Stellungnahme gehe nach einer Prüfung von der Kommission zurück an den Abteilungsleiter. Dieser entscheide final, ob der steuerliche Vorbescheid genehmigt wird oder nicht. Wenn ja, gelte das Ruling fünf Jahre lang. Es könne aber unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden, unter anderem wenn sich nationale und internationale Regelungen ändern.
Höhe der Bearbeitungsgebühr unklar
Durch eine Bearbeitungsgebühr sollen 3,75 Millionen Euro in den Staatshaushalt fließen. Wie hoch die Tarife für die Unternehmen im Einzelnen ausfallen, wird laut paperjam.lu nicht im Dokument ausgewiesen.
Laut dem zitierten Reglement wird es nicht dazu kommen, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie das Abkommen zwischen Steuerbehörde und Unternehmen im Detail aussieht. Im Jahresbericht des Finanzamts soll lediglich eine zusammenfassende Übersicht mit anonymisierten Daten abgedruckt werden.
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