Drei Jahre Haft für Tierquäler
Drei Jahre Haft für Tierquäler
(mig) - Das neue Tierschutzgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Wie es am Freitag aus dem zuständigen Landwirtschaftsministerium hieß, soll der Entwurf Ende April, Anfang Mai vom Ministerrat gebilligt und anschließend im Parlament hinterlegt werden.
Tiere haben in der heutigen Gesellschaft einen anderen Stellenwert als noch vor 30 Jahren, egal, ob es sich nun um Haus- oder Nutztiere handelt. Oberstes Ziel des neuen Gesetzes sind die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.
Dieser Veränderung wird mit einer neuen Definition Rechnung getragen, die das Tier nicht mehr als Gegenstand, sondern als Lebewesen bezeichnet, das eine gewisse Sensibilität und auch eine Würde besitzt. Das geht aus einem Papier der Veterinärverwaltung mit dem Titel „Projet de loi ayant pour objet d'assurer la dignité, la protection de la vie et le bien-être des animaux“ an den für den Tierschutz zuständigen Minister Fernand Etgen hervor.
200.000 Euro oder drei Jahre Haft
Des Weiteren sieht das Gesetz schärfere Kontrollen und bei Tiervergehen neben höheren Geld- und Haftstrafen auch administrative Sanktionen vor, wie z.B. die Beschlagnahmung von Tieren bzw. das Aussetzen von Genehmigungen, z.B. bei Verstößen gegen die Bestimmungen bei der Tierhaltung, beim Transport oder auch beim Schlachten von Tieren.
Im aktuellen Gesetz, das aus dem Jahr 1983 stammt, wird Tiermisshandlung mit bis zu 5.000 Euro bzw. maximal sechs Monaten Haft bestraft. Künftig sollen Tiervergehen mit bis zu 200.000 Euro bzw. drei Jahren Haft bestraft werden. Zuständig für das Aussprechen der Sanktionen sind die Kontrollinstanzen selbst. Für kleinere Verstöße werden an Ort und Stelle Bußgelder verhängt.
Geduld zahlt sich aus
Tierschützer dürfen sich auf das neue Gesetz freuen. Sie mussten sich in Geduld üben. Bei der Generalversammlung der Luxemburger Tierschutzliga Ende Mai 2014 hatte Minister Fernand Etgen die Neuregelung des Tierschutzes für Ende 2014 versprochen.
Wenige Monate später, bei der öffentlichen Chamber-Debatte am 6. Oktober 2014 über zwei Petitionen, die einen stärkeren Tierschutz forderten, vertröstete Etgen die Tierschützer auf Mitte 2015, u.a. mit dem Versprechen, das Strafmaß bei Tierquälerei zu erhöhen.
Exotische Tiere
Halter von exotischen Tieren brauchen künftig eine Genehmigung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Ein großherzogliches Reglement hält die Bedingungen für jede einzelne Tierart fest.
In Anlehnung an europäische Direktiven werden die Bestimmungen, die den Transport, die Nutzung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken oder auch das Schlachten von Tieren regeln, angepasst. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an Tierschutz gewährleistet werden.
Blau-Rot-Grün hatte im Koalitionsabkommen eine Reform des Tierschutzgesetzes angekündigt. Läuft alles nach Plan, soll das Gesetz noch vor der Sommerpause die parlamentarische Hürde passieren.
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