Die zweite Gesetzesvorlage zur Verfassung regelt die Rolle des Großherzogs neu. Beim Justizkapitel wurde endlich in der Frage der Unabhängigkeit der Justiz eine Einigung erzielt.
Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften Luxemburg und Diekirch kritisieren in ihrem gemeinsamen Gutachten das neue Verfassungskapitel zur Justiz scharf.
Im Interview spricht der Präsident der Verfassungskommission Mars Di Bartolomeo über die Herausforderung, das alte Grundgesetz zu überarbeiten und an die Realität anzupassen.
Am Dienstag wird Co-Berichterstatter Léon Gloden (CSV) das Kapitel zur Justiz auf den Instanzenweg bringen. Unumstritten ist der Text nicht. Das Groupement des magistrats übt heftige Kritik.
Nachdem die große Verfassungsreform durchgefallen ist, soll nun das alte Grundgesetz aus dem Jahr 1868 in 31 Punkten angepasst werden. Den Anfang macht die Justiz.
Die große Verfassungsreform ist gestorben. Stattdessen soll das aktuelle Grundgesetz aus dem Jahr 1868 schrittweise in einigen Punkten angepasst werden. Ein Verfassungsreferendum wird es nicht geben.
Die CSV will die Bürger in die Diskussion um die neue Verfassung einbinden. Das verbindliche Verfassungsreferendum soll durch eine konsultative Volksbefragung zu konkreten Fragen ersetzt werden.
Da die neue Verfassung auf sich warten lässt, wird noch einmal am aktuellen Grundgesetz nachgebessert. Konkret geht es dabei um die Cour constitutionnelle.
Die Venedig-Kommission gibt ein positives Gutachten zur Reform des Grundgesetzes ab. Einige Verbesserungsvorschläge der renommierten Institution für Verfassungsfragen sollen nun in den neuen Text einfließen.
Es soll eine Jahrhundertreform werden. Dementsprechend langwierig gestalten sich die Vorarbeiten an der neuen Verfassung. Es könnte sogar sein, dass der vorliegende Text vor dem Referendum noch einmal umgeschrieben wird.
Er gilt als graue Eminenz der Chamber. Der CSV-Politiker Paul-Henri Meyers genießt seit Ende Juli seinen wohlverdienten Ruhestand. Über sein größtes Projekt, die Verfassungsreform, stimmen nun die anderen ab.
Der Text der neuen Verfassung steht. Allerdings wird das Parlament erst in der nächsten Legislaturperiode über den Entwurf abstimmen. Das Verfassungsreferendum soll frühestens 2020 stattfinden.
Im Rahmen der Debatten über den Etat de la nation, befassten sich Claude Wiseler (CSV) und Alex Bodry (LSAP) auch mit der Verfassungsreform. Bodry warf Wiseler Hinhaltetaktik vor und warnte ihn vor einer Retourkutsche.
Die CSV spricht sich gegen eine grundlegende Verfassungsreform noch in dieser Legislaturperiode aus. Dies aus mehreren Gründen: Die Reform soll nicht über das Knie gebrochen werden und die erforderlichen Anpassungen bei den Gesetzen sind noch nicht fertig.
Luc Heuschling, Professor der Uni Luxemburg, hätte sich bei der Verfassungsreform mehr Transparenz gewünscht. Der Experte befürchtet jedoch nicht, dass das Vorhaben nach den Wahlen in der Schublade landet.
Die Vorschläge zur Verfassungsreform stießen bei den zwei Bürgerforen nicht auf eine starke Ablehnung. In einigen Bereichen wie z. B. der Justiz besteht jedoch Informationsbedarf.