Di Bartolomeo: "Gesetz zur Homoehe ist nicht illegal"
Di Bartolomeo: "Gesetz zur Homoehe ist nicht illegal"
(BB) - Auf die Reform des Eherechts hatte die Initiative "Schutz fir d'Kand" nicht einwirken können. Ihre öffentliche Petition gegen die Homoehe hatte im Netz nicht ausreichend Unterschriften für eine öffentliche Debatte im Parlament bekommen. Das Quorum von 4500 Beteiligungen will die Initiative dennoch erreicht haben, und zwar indem sie den Zuspruch im Internet mit einer herkömmlichen Petition auf Papier addiert.
So gehe das nicht, hatte die Abgeordnetenkammer vor den Sommerferien argumentiert. Für die elektronischen und die herkömmlichen Bittschriften würden völlig andere Prozeduren gelten. Im Juni wurden die Antragsteller im Parlament empfangen und nochmals über die "Spielregeln" informiert. Auf eine öffentliche Debatte mussten die Petitionssteller verzichten. Doch die Initiative gibt sich nicht geschlagen. Sie will nun die Meinungsverschiedenheit vor Gericht austragen.
Formfehler und Folgen
Sollte das Gericht einen möglichen Formfehler anerkennen, könnte das auch Folgen für die Reform des Eherechts haben. So sieht es jedenfalls die Initiative, die in einer Pressemitteilung forderte, dass das Gesetz bis auf Weiteres auf Eis gelegt wird.
Kammerpräsident Mars Di Bartolomeo winkt ab: "Das Gesetz ist nicht illegal". Der legislative Prozess und das Petitionsrecht könnten nicht miteinander vermischt werden. „Die Initiative mag die Prozedur bestreiten, auf die Gesetzgebung zur gleichgeschlechtlichen Ehe wird dies aber keinen Einfluss haben“, so Di Bartolomeo im Gespräch mit dem "Wort". Er gibt zu verstehen: Mit Beanstandungen am Petitionsverfahren wird die Initiative das Gesetz nicht kippen können.
Die Politik hat das letzte Wort
Mit den Online-Petitionen hat das Parlament im März ein Instrument geschaffen, das die politische Partizipation der Bürger fördert. Die Gesetze bestimmen aber weiterhin die Abgeordneten. Die Petitionen gelten als "Diskussionsangebot" und nicht als bindendes Instrument für die Politiker. Dass die Parlamentarier die Bedenken von Petitionsstellern nicht befolgen müssen, zeigten die Debatten gegen die Tram und die Änderungen bei den Studienbeihilfen.
Die Regeln und Abläufe seien jedenfalls klar, sagt Mars Di Bartolomeo. Nun ist es nicht ausgeschlossen, dass das Parlament die Prozeduren künftig ändert, um die Partizipation zu erleichtern. Für bereits abgelaufene Petitionen wird es aber keine rückwirkende Wirkung haben.
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