Dezentrale Verwaltung mit vielen Ehrenamtlichen
Dezentrale Verwaltung mit vielen Ehrenamtlichen
(ml) - Generalvikar Leo Wagener hat am Donnerstagmorgen auf einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit über den neuen Kirchenfonds informiert, der infolge der Trennung zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften geschaffen wird. Vorgestellt wurden ein Entwurf der Statuten und die Geschäftsordnung des Fonds. Bereits am Mittwochabend wurden die engsten Beratergremien des Erzbischofs eingeweiht.
Nach der geplanten Abschaffung der Kirchenfabriken übernimmt der Fonds deren Aufgaben und muss die anstehenden Kosten decken. Generalvikar Leo Wagener stellte klar, dass mehrere Vorgaben berücksichtigt worden seien. Der Fonds zeichne sich durch eine dezentrale Verwaltung aus. Es sei darauf geachtet worden, zahlreiche Ehrenamtliche aus den jetzigen Kirchenfabriken in die neue Struktur aufzunehmen. Die Freiwilligen würden mit Vollzeit-Mitarbeitern zusammenarbeiten, die in Finanz- und Immobilienfragen über das nötige Knowhow verfügen würden.
Der künftige Kirchenfonds wird sich wie folgt zusammensetzen:
- Verwaltungsrat
- Cellule de Coordination et d'Assistance
- 33 Conseils de Gestion Paroissiale
- 105 kommunale Kirchenfabriken
Der Verwaltungsrat, der alle drei Monate tagen wird, trägt für den Fonds die Gesamtverantwortung nach außen. Seine Befugnisse sind klar definiert: Er ist zuständig für die gesamte Geschäftsordnung (Gouvernance). Zudem ist er verantwortlich für das Gesamtbudget des Fonds. Eine weitere Aufgabe besteht darin, strategische Ziele für den Fonds auszuarbeiten. Der Verwaltungsrat mischt sich nicht in das Tagesgeschäft ein, das Bistum übernimmt in der Anfangszeit die Personalkosten.
Im neuen Fonds vertreten sind auch die Vermögensverwaltungsräte der 33 neuen Pfarrgemeinden. Dieser sogenannte Conseil de Gestion Paroissal (CGP) stellt ein Budget auf, das den Bedürfnissen der jeweiligen Pfarrgemeinde gerecht wird. Außerdem sorgt das Gremium dafür, dass das gestiftete Geld so eingesetzt wird, wie es von den Spendern erwünscht wurde.
Des Weiteren sollen die Vermögensverwaltungsräte eine "aktive Immobilienpolitik" betreiben, allerdings nur bei Gebäuden, die nicht als Gotteshäuser genutzt werden. Die Cellule de Coordination et d'Assistance ist unterdessen das Bindeglied zwischen den Vermögensverwaltungsräten der Pfarrgemeinden und dem Verwaltungsrat.
Von den derzeitigen 285 Kirchenfabriken bleiben im künftigen Fonds nur noch 105 kommunale Kirchenfabriken übrig. Sie sind zuständig für die Spendengelder, die in den Kirchen der jeweiligen Gemeinden eingesammelt werden. Außerdem sind sie eine Anlaufstelle für das Personal, das für eine bestimmte Pfarrgemeinde arbeitet.
Aufgabe der kommunalen Kirchenfabriken ist es auch, die Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden zu überwachen. Sie müssen zudem das Material verwalten, das zur Ausübung des Glaubens (Messwein, Hostien...) benötigt werden. Die Aufstellung eines jährlichen Inventars des Mobiliars in den Gotteshäusern fällt ebenfalls in den Kompetenzbereich der kommunalen Kirchenfabriken.
Kein Dialog mit dem Syfel
Der Dachverband der Kirchenfabriken (Syfel) leiste weiterhin Widerstand und verschließe sich einem Dialog mit dem Bistum, betonte Generalvikar Leo Wagener. Syfel-Präsident Serge Eberhard habe deutlich gemacht, dass er sich "radikal gegen den Fonds" stelle. Auch nach dieser erneuten Absage erklärte sich Leo Wagener nach wie vor dialogbereit.
Kurz vor Weihnachten hatte der Syfel eine Klage gegen die Regierung und gegen das Erzbistum ein. Seiner Meinung nach stand weder der Regierung noch dem Bistum das Recht zu, über die Abschaffung der Kirchenfabriken zu verhandeln, da diese öffentliche Einrichtungen seien und demnach über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit verfügen würden.
Am Montag findet im Parlament eine öffentliche Anhörung über die Petition 715 statt, die den Erhalt der Kirchenfabriken fordert. Die Eingabe, die auf eine Initiative des Syfel zurückgeht, wurde von mehr als 11.679 Bürgern unterschrieben und erreichte damit das nötige Quorum für das Hearing.
Unkalkulierbare finanzielle Belastung?
Kirchen, die künftig vom Fonds verwaltet werden, dürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr von den Gemeinden mitfinanziert werden. Das Verbot der Kofinanzierung war u. a. beim Erzbistum auf Kritik. Generalvikar Léon Wagener appellierte am Donnerstag erneut an die Regierung, das Kofinanzierungsverbot fallen zu lassen.
Die finanzielle Belastung für den Fonds könne unkalkulierbar werden, befürchtet die katholische Kirche. Das Gemeindesyndikat Syvicol sieht unterdessen durch das Verbot der Kofinanzierung die kommunale Autonomie in Gefahr.
Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf, der das Ende der Kirchenfabriken und die Schaffung des Kirchenfonds besiegelt, wurde im August vergangenen Jahres auf den Instanzenweg geschickt. Seitdem ruhen die Arbeiten in dem zuständigen Parlamentsausschuss, da das Gutachten des Staatsrats noch immer nicht vorliegt. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Neues vorläufiges Datum ist der 1. April 2017.
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