Der Staatsrat übt heftige Kritik
Der Staatsrat übt heftige Kritik
(DS) - Am 2. April vergangenen Jahres, nur vier Monate nach seinem Amtsantritt, hatte Premierminister Xavier Bettel die Reform des Geheimdienstes im Parlament eingereicht. Doch der Staatsrat kann dem Entwurf nicht all zu viel abgewinnen.
Die aktuelle Regierung habe kaum Lehren aus der Geheimdienstaffäre und aus dem Bericht des Srel-Untersuchungsausschusses gezogen, so die Kritik der Hohen Körperschaft. Das neue Basisgesetz des Geheimdienstes greife zu kurz, die Reform sei halbherzig. Die Räte weisen in ihrem Gutachten darauf hin, dass den zahlreichen gesetzlichen Verbesserungsvorschlägen, die der Geheimdienstuntersuchungsausschuss in seinem Bericht vom Sommer 2013 aufgelistet hatte, bei der Ausarbeitung der Reform nur bedingt Rechnung getragen wurde.
Hierarchie-Probleme
In seinem Gutachten belegt der Staatsrat den Text insgesamt mit acht „oppositions formelles“. Probleme hat er vor allem bei der internen Hierarchie, der administrativen sowie der parlamentarischen Kontrolle und bei der Definition des Zuständigkeitsbereichs.
Doch der Staatsrat belässt es nicht bei den rein juristischen Beanstandungen. So wirft er u.a. die Frage der Daseinsberechtigung des Geheimdienstes in seiner aktuellen Form auf. Die Räte fragen sich in dem Gutachten, ob es keine Alternativen gebe und ob es wirklich noch Sinn mache, sämtliche Aufgabenbereiche, mit denen der Srel heute betraut ist, in einer einzigen Behörde anzusiedeln.
Das Argument, dass Luxemburg wegen seiner internationalen Verpflichtungen einen Nachrichtendienst brauche, lässt die Hohe Körperschaft nur bedingt gelten. Der Staatsrat vermisst in dem gesamten Dokument nämlich konkrete Verweise auf gesetzlich verbindliche Regelungen, die das Großherzogtum zum „échange d’informations avec des services chargés du renseignement dans les nations alliées“ verpflichten.
Hohe Prämien
Einige Überlegungen sind allerdings ganz profaner Natur. Die Hohe Körperschaft zeigt kaum Verständnis für die diversen Prämien für die Srel-Mitarbeiter, die in dem Gesetzestext vorgesehen sind. Immerhin könnten die Beamten dadurch mit Mehreinnahmen in Höhe von 2.384,47 Euro im Monat rechnen, kritisiert der Staatsrat.
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