Der Luxemburger Pass boomt
Der Luxemburger Pass boomt
(ps) - Justizminister Felix Braz hat die ersten Zahlen der Staatsbürgerschaftsreform präsentiert. Und der Minister zeigt sich äusserst zufrieden. Denn seit dem 1. April 2017, dem Tag an dem das neue Gesetz in Kraft trat, haben 6443 Personen einen Einbürgerungsantrag gestellt. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr sind das laut Braz etwa 9000 Anträge. Zum Vergleich: 2015 waren es lediglich 2800 und 2016 waren es 2976 Anträge.
"Durch das neue Gesetz gibt es also dreimal mehr Anträge als zuvor", sagt Braz. "Das zeigt, dass unser Gesetz klar und deutlich ist - und funktioniert." 99 Prozent der Anträge würden dabei genehmigt.
Braz hebt dabei hervor, dass knapp die Hälfte der Personen Anträge über das Geburtsortsprinzip der ersten Generation gestellt haben. Sprich: Menschen, die in Luxemburg geboren sind, können mit dem neuen Gesetz ohne sonstige Voraussetzung die Luxemburger Nationalität anfragen oder erhalten sie mit dem 18. Lebensjahr automatisch. Zuvor musste mindestens ein Elternteil im Besitz der Luxemburger Staatsangehörigkeit sein.
Demokratiedefizit
Trotz dieser hohen Einbürgerungszahlen wird in Zukunft der prozentuale Anteil der Ausländer in Luxemburg weiter ansteigen, sagt der Minister. Mit 48 Prozent Ausländern aus nahezu 170 verschiedenen Ländern stellt Luxemburg das OECD-Land mit dem höchsten Ausländeranteil an der Bevölkerung dar. Die Nettozuwanderung liegt jedes Jahr bei etwa 12000 bis 13000 Menschen. "Das Nationalitätengesetz allein wird das Demokratiedefizit in Luxemburg also nicht lösen."
"Das Nationalitätengesetz allein wird das Demokratiedefizit in Luxemburg also nicht lösen.
Also führt doch kein Weg am Residenz- bzw. Ausländerwahlrecht vorbei? "Nein", so Braz. "Diese Option ist seit dem Referendum vom Tisch." Die Wähler haben sich klar ausgedrückt und das gelte es, zu respektieren. Eine weitere Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsgesetz schließt er jedoch auch aus. Braz spricht lieber von qualitativem Wachstum - was nichts anderes heißt als eine Verringerung der Zuwanderung.
2018: Auslauf der Wiedereinbürgerungsklausel
Im Jahr 2017 haben außerdem 4492 Menschen einen Antrag auf Wiedereinbürgerung gestellt. Diese Möglichkeit besteht seit einem Gesetz von 2009 und erlaubt Ausländern den Zugang zur Luxemburger Nationalität mit einem direkten Vorfahren, der zum 1. Januar 1900 Luxemburger war. 95 Prozent dieser Anträge stammen laut Braz, von Ausländern, die nicht im Großherzogtum leben.
Er macht keinen Hehl daraus, dass er kein großer Anhänger dieser Reglung nach dem Abstammungsprinzip ist. "Diese Menschen haben aktuell keinen reellen Bezug zu Luxemburg." Das Gesetz von 2009 sieht dabei vor, dass die Wiedereinbürgerungsklausel 2018 auslaufen wird. Ein Verlängerung wird es laut Braz nicht geben.
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