Deckelung der Mieten auf 3,5 Prozent des investierten Kapitals
Deckelung der Mieten auf 3,5 Prozent des investierten Kapitals
Das Wohnungsbauministerium arbeitet derzeit an einer Reform des Mietgesetzes. Der Entwurf wurde nun abgeändert, unter anderem auch weil der Staatsrat formale Einwände formuliert hatte.
„Ziel des Gesetzes ist es, die Mieter besser zu schützen und für mehr Transparenz in der Mietpreisgestaltung zu sorgen“, sagte Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in den LuxExpo-Hallen, wo dieses Wochenende die Semaine du logement stattfindet.
Mietobergrenze und investiertes Kapital
Heute darf die Miete fünf Prozent des investierten Kapitals nicht überschreiten. Das sollte erst so bleiben, doch nun wurde die Mietobergrenze auf maximal 3,5 Prozent des investierten Kapitals gesenkt. Das gilt für Wohnungen mit guter Energieeffizient (A bis E). Bei Wohnungen mit schlechter Energieeffizienz (F bis I) liegt die Obergrenze bei drei Prozent.
Beim 2020 vorgestellten Reformentwurf hieß es, dass der Vermieter sich im Mietvertrag für die Einhaltung der Obergrenze verbürgen muss. Nun aber wird er zusätzlich verpflichtet, das investierte Kapital zu bestimmen und in den Mietvertrag einzuschreiben. Allerdings braucht der Vermieter keinen Nachweis für seine Berechnung zu liefern. Wenn der Mieter Zweifel an der Richtigkeit hat, kann er sich an die kommunale Mietkommission wenden, die den Vermieter auffordert, die Beweise vorzulegen. Tut er das nicht, wird der Wert der Immobilie von einem Experten ermittelt, der von demjenigen bezahlt wird, der den Auftrag erteilt, also vom Mieter.
Wird das investierte Kapital nicht im Mietvertrag festgehalten, darf der Vermieter maximal acht Euro pro Quadratmeter verlangen. Im Mietvertrag muss der Mieter auf die Existenz der Mietkommission hingewiesen werden. Vermieter und Mieter teilen sich zu gleichen Teilen die Maklerprovision. Die Mietgarantie beträgt maximal zwei Monatsmieten.
Die Mieten dürfen maximal alle zwei Jahre nach oben angepasst werden. Eine Anpassung, die zehn Prozent des Mietpreises übersteigt, darf nicht auf einen Schlag vorgenommen werden, sondern muss sich über drei Jahre strecken.
Mit dem neuen Berechnungsmodell und dem neuen Koeffizienten sind wir näher an der Realität des Immobilienmarkts dran.
Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng)
Neuberechnung des Immobilienwerts
Um den Wert von Immobilien zu berechnen, bei denen der Bau oder der Kauf schon länger her ist, sieht das Gesetz ein neues Berechnungsmodell zur Festlegung des investierten Kapitals vor. Ausgangspunkt ist der Moment des Baus oder des Kaufs. Dazu wird ein neuer Koeffizient angewendet, der einen höheren Wert ermittelt als der aktuelle, „um so näher an der Realität des Immobilienmarktes zu sein“, wie Kox betonte. Auch Investitionen, die über die Jahre getätigt wurden, werden angerechnet. Dieses Berechnungsmodell gilt auch im Falle von Erbschaften und Schenkungen. Auch hier ist der Ausgangspunkt der Zeitpunkt des Baus oder des Kaufs.
Die neuen Regeln gelten für alle Mietverträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden und für bestehende Mietverträge, wenn eine Anpassung vorgenommen wird.
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