Datenschutz: Mangelndes Problembewusstsein bei der Polizei
Datenschutz: Mangelndes Problembewusstsein bei der Polizei
Neben ihrer Zentraldatei betreibt die Polizei noch weitere 65 Datenbanken. Die Dateien sind für eine effiziente Polizeiarbeit unverzichtbar, doch beim Schutz der Daten gibt es Handlungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt die Inspection générale de la Police (IGP) in ihrem Gutachten zum Thema Datenschutz.
Die Verantwortlichen der IGP hatten die Datenbanken in den vergangenen Monaten überprüft und in dem Zusammenhang zahlreiche Gespräche mit etwa 60 Polizeibeamten geführt, die für die einzelnen Register verantwortlich sind. Gravierende Verstöße hat das Team um Generalinspektorin Monique Stirn und den beigeordneten Generalinspektor Vincent Fally nicht aufgedeckt. Vielmehr fehlt es in den Reihen der Polizei in Bezug auf den Datenschutz ganz allgemein am nötigen Problembewusstsein.
"Die Polizeibeamten stellen sich oft nicht sehr viele Fragen in Bezug auf den Datenschutz. Sie nutzen die existierenden Datenbanken ganz einfach, um ihre tägliche Arbeit zu tun", so Vincent Fally am Mittwoch vor Journalisten. Und auch für die Beamten, die die verschiedenen Datenbanken anlegen und weiterführen, genießt der Datenschutz offensichtlich keine Priorität.
13 Empfehlungen
In ihrer ersten von insgesamt 13 Empfehlungen macht sich die IGP deshalb für eine gezielte Sensibilisierung der Beamten stark. Sowohl die Beamten, die im Alltag mit den Datenbanken arbeiten, als auch die Programmierer und die Entwickler der Datenbanken müssten eine größere Affinität für den Datenschutz erlangen. Der Datenschutz müsse sowohl bei der Grundausbildung als auch bei der Aus- und Fortbildung in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen, betonten Stirn und Fally.
Die neuralgischen Punkte macht die IGP bei den Zugangsrechten und bei der Dauer der Aufbewahrung der Daten aus. Welche Beamten auf welche Datenbanken zurückgreifen dürfen, soll ganz genau geregelt werden. Im Idealfall soll bereits in der Jobbeschreibung festgehalten werden, welche Zugangsrechte für den Posten erforderlich sind. Sollte ein Beamter auf einen anderen Posten versetzt werden, müssen die Zugangsrechte "wieder auf Null gestellt" und neu vergeben werden, so der beigeordnete Generalinspektor Fally. Wichtig ist der IGP auch, dass jederzeit überprüft werden kann, wer aus welchem Grund auf die Daten zurückgegriffen hat. Mit allgemeinen Begründungen - etwa "recherche" - sei es nicht getan.
Bei den Debatten im Ausschuss für Innere Sicherheit war zudem immer wieder die Frage laut geworden, wie lange die Daten eigentlich gespeichert werden dürfen. Eine einheitliche Regelung empfiehlt die Generalinspektion der Polizei nicht. Vielmehr macht sie ihre Empfehlungen von der jeweiligen Datenbank abhängig.
Beispiel gebührenpflichtige Verwarnungen (avertissements taxés, AT): Laut IGP macht es wenig Sinn, wenn die AT über einen längeren Zeitraum in der Datei verbleiben. Geringere Verfehlungen sollten nach einem Jahr gelöscht werden, bei schwereren Vergehen empfiehlt die IGP eine Speicherzeit von drei Jahren. Bei anderen Registern, etwa dem so genannten "fichier hébergement" könnte sich die Polizeiinspektion eine Aufbewahrung der Daten über drei Monate vorstellen.
Nachdem die IGP ihr Gutachten am Mittwoch der Presse vorgestellt hat, sollen am Donnerstag die Mitglieder der Kommission für Innere Sicherheit informiert werden.
Polizeiminister François Bausch (Déi Gréng) hatte die IGP im Juni mit der Untersuchung betraut, nachdem die Datenschutzdebatte im Parlament aufgeflammt war. Die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) war in ihrem Gutachten, das Bausch ebenfalls in Auftrag gegeben hatte, zu einem ähnlichen Schluss gekommen, auch wenn die Analyse der CNPD sich ausschließlich auf die Zentraldatei bezogen hatte.
Als technische Studie will die Polizeiinspektion ihre Untersuchung übrigens nicht verstanden wissen. Kontrolliert wurde lediglich, ob die Basisprinzipien respektiert werden oder nicht. Ganz einfach war die Arbeit nach Angaben von Monique Stirn übrigens nicht, denn die Untersuchung vollzog sich in gewisser Weise am lebenden Objekt. Die Polizei blieb nämlich auch nicht untätig, sodass die Inventarliste, die der IGP als Basis für ihre Analyse diente, mehrfach aktualisiert wurde.
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