Datenschutz bei Polizei: Arbeiten auf gutem Weg
Datenschutz bei Polizei: Arbeiten auf gutem Weg
Am Montagnachmittag haben die Mitglieder der parlamentarischen Kommissionen für Innere Sicherheit und Justiz in einer gemeinsamen Sitzung die Arbeiten an einem Gesetzesvorentwurf in Bezug auf die Datenbanken bei der Polizei fortgesetzt. Sowohl auf Seiten der Mehrheit als auch der Opposition zeigt man sich optimistisch.
„Wir sind auf einem guten Weg“, so Laurent Mosar (CSV), Mitglied der Justizkommission. Der Minister für Innere Sicherheit Henri Kox und Justizministerin Sam Tanson (beide Déi Gréng) hätten die großen Leitlinien des avant-projet de loi vorgestellt. Luxemburg will sich künftig am französischen Modell orientieren, was einer Forderung der Christsozialen entspreche.
Aufteilung in aktiven und passiven Bereich
Künftig soll die zentrale Datenbank in eine „Partie active“ und eine „Partie passive“ aufgeteilt werden. Nach einer gewissen Zeit würden die Informationen von Ersterer in Letztere wandern, wobei die Verweildauer in der „Partie active“ von der Schwere des Vergehens abhängt. Befindet sich eine Information erst einmal in der „Partie passive“ kann der Zugriff nur noch mit Zustimmung des Staatsanwalts erfolgen.
Stéphanie Empain (Déi Gréng), Vorsitzende des Ausschusses für Innere Sicherheit und Verteidigung, unterstrich die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament. „Ich habe noch nicht erlebt, dass die Chamber bereits bei einem avant-projet de loi so eingebunden wurde.“
„Einen guten Mittelweg finden“
Beide Politiker betonen die Bedeutung des Opfer- und Zeugenschutzes. Aktuell werden Informationen zu Zeugenaussagen in Gerichtsprozessen nicht gelöscht. Für Empain geht es darum „einen guten Mittelweg zu finden“. „In diesem Punkt muss noch nachgebessert werden“, so Mosar. Einige offene Fragen hat die CSV auch noch in Bezug darauf, wer genau Zugang zum „Fichier central“ erhalten soll.
Laut Mosar hätten die Minister Kox und Tanson angekündigt, dass das fertige Gesetzesprojekt noch vor Ende des Jahres auf den Instanzenweg geschickt werden soll. Anschließend werden noch mehrere Institutionen und Gremien, darunter der Staatsrat und die nationale Datenschutzkommission, ihre Gutachten zum Text abgeben.
Mitte 2019 sorgte der Umgang mit persönlichen Daten durch Justiz und Polizei erstmals für Schlagzeilen, nachdem eine Person sich darüber beschwert hatte, dass sie während eines Bewerbungsgesprächs für eine Arbeitsstelle bei der Justiz mit Informationen konfrontiert wurde, die strafrechtlich nicht relevant und deshalb auch nicht im Strafregister eingetragen waren. In der Folge wurde bekannt, dass neben der Justiz auch die Polizei über Jahrzehnte hinweg auf gesetzlich fragwürdige Weise Daten sammelte und auf diese zurückgriff.
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