Datenschutz bei der Polizei: „Es geht in die richtige Richtung“
Datenschutz bei der Polizei: „Es geht in die richtige Richtung“
Das Thema war zuletzt etwas aus dem Blickfeld verschwunden. Immerhin hatten sich die Mitglieder der Ausschüsse für Innere Sicherheit und Justiz zum letzten Mal im vergangenen Dezember mit dem Datenschutz bei Polizei und Justiz befasst.
Damals hatte Polizeiminister François Bausch (Déi Gréng) versprochen, er werde bis März einen ersten Entwurf für die legale Basis für die Zentraldatei der Polizei vorlegen. Doch dieses Datum konnte er aus bekannten Gründen nicht einhalten.
Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Am Donnerstag präsentierte Minister Bausch den Abgeordneten sein Papier und stieß damit auch in den Reihen der Opposition auf Wohlwollen.
Der CSV-Abordnete Laurent Mosar, der zusammen mit seinem Parteikollegen Gilles Roth die Debatte nach den Enthüllungen im Zusammenhang mit dem Strafregister im vergangenen Frühjahr lanciert hatte, zeigte sich nach der Sitzung ziemlich zufrieden. Er begrüßte, dass zahlreiche Empfehlungen und Vorschläge, die im vergangenen Jahr gemacht wurden, Eingang in den Entwurf gefunden haben: „Es geht in die richtige Richtung“, erklärte der CSV-Politiker gegenüber dem „Luxemburger Wort“.
Viele Einträge wurden bereits gelöscht
Besonders zufrieden stimmt ihn allerdings, dass mittlerweile Tausende von Einträgen, die beispielsweise auf Bußgelder wegen Verkehrsverstößen zurückgehen, aus der Datei gelöscht wurden. Die Speicherung von längst bezahlten Avertissements taxés war den beiden CSV-Abgeordneten Mosar und Roth von Anfang an ein Dorn im Auge.
Laurent Mosar sieht aber auch noch einige Punkte, bei denen seiner Meinung nach noch nachgebessert werden muss. „Die vorgesehenen Fristen für die Speicherung sind zu großzügig bemessen“, gibt er zu bedenken. Klärungsbedarf sieht er des Weiteren in Bezug auf die Speicherung der Daten im Fall eines Freispruchs oder bei der Einstellung des Verfahrens.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Verwaltungen. Hier müsse genau festgehalten werden, unter welchen Bedingungen die verschiedenen Behörden auf die jeweiligen Datenbanken zurückgreifen dürfen. Mosar fordert eine klare Trennung. Es wäre falsch, wenn eine Behörde ohne Einschränkungen auf die Daten einer anderen Verwaltung zurückgreifen dürfe, betont er.
Die vorgesehenen Fristen für die Speicherung sind zu großzügig bemessen.
Laurent Mosar
Auch bei der Archivierung der Daten macht er noch Klärungsbedarf aus. Keiner der beiden Lösungsansätze, die der Minister gestern präsentiert hat, vermag den CSV-Politiker restlos zu überzeugen. Ihm wäre es grundsätzlich am liebsten, wenn man in Zukunft vollkommen auf die Archivierung verzichten würde.
Den ADR-Politiker Roy Reding vermag der Entwurf von Polizeiminister Bausch nicht wirklich zu überzeugen. Der Text sei viel zu vage und in den wesentlichen Punkten bleibe er die Antwort schuldig, erklärte er nach der gestrigen Sitzung. Reding hofft nun, dass der endgültige Text für mehr Klarheit sorgen wird.
Partizipativer Prozess
Minister François Bausch selbst ist zuversichtlich: „Das Parlament wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingebunden. Die Fraktionen können nun bis zum 20. Juni ihre Ideen und Bedenken vorbringen beziehungsweise Verbesserungsvorschläge vorlegen.“ Erst danach will Bausch den Entwurf definitiv ausformulieren und dem Kabinett unterbreiten. Der Minister für die Innere Sicherheit spricht denn auch von einem „partizipativen Prozess“, der angesichts der „sensiblen Materie“ absolut angebracht sei. Er hofft, dass er den Entwurf noch vor der Sommerpause auf den Instanzenweg schicken kann.
Die Fraktionen können nun bis zum 20. Juni ihre Ideen und Bedenken vorbringen.
François Bausch
Minister Bausch hatte im Winter eine auf Datenschutz spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Ausarbeitung des Entwurfs beauftragt, dies, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Zentraldatei der Polizei juristisch auf äußerst wackeligen Füßen steht.
Die Datenschutzdebatte war im vergangenen Frühjahr losgetreten worden, nachdem sich ein Anwärter für einen Posten bei der Justiz darüber beschwert hatte, dass er bei seinem Bewerbungsgespräch mit Verfehlungen konfrontiert worden war, die nicht geahndet worden waren und daher auch keinen Niederschlag in seinem Strafregister gefunden hatten. Die Rede ging damals von einem „Casier bis“.
In der Folge hatte sich dann auch herausgestellt, dass der sogenannte Fichier central der Polizei nicht alle Vorgaben des Datenschutzes erfüllt.
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