Datenbank der Justiz: Alles im grünen Bereich
Datenbank der Justiz: Alles im grünen Bereich
Es kommt eher selten vor, dass die Generalstaatsanwaltschaft zu einer Pressekonferenz einlädt. Doch die aktuelle Kontroverse um die Datenbanken bei der Justiz lockte Generalstaatsanwältin Martine Solovieff und ihren Stellvertreter Jeannot Nies am Freitag dann doch aus der Reserve.
Der Zugriff auf die Datenbank der Justiz und die Überprüfung der persönlichen Daten eines Bewerbers für einen Posten bei der Staatsanwaltschaft waren rechtens, so die Erklärung von Solovieff und Nies. Bei dem Posten ging es um die auf zwei Jahre begrenzte Stelle eines Referendars für juristische Nachforschungen. Weil der künftige Mitarbeiter Zugriff auf sensible Daten habe, sei eine Überprüfung der Tugendhaftigkeit (moralité) durchaus gerechtfertigt. Dabei berufen sich Solovieff und Nies auf das so genannte Attaché-Gesetz sowie auf die Grundlagen des Statuts für die Staatsbeamten und der Employés de l'Etat.
Der beigeordnete Generalstaatsanwalt Jeannot Nies erklärte weiter, dass der Bewerber nicht wegen der Verfehlungen abgelehnt wurde, die in der Datenbank vermerkt sind. Vielmehr sei es "eine Frage der Ehrlichkeit" gewesen. Der Bewerber habe trotz zweimaliger Nachfrage beteuert, er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Da es nie zu einem rechtskräftigen Urteil kam, kam es nicht zu einem Eintrag ins Strafregister. Ausschlaggebend war aber, dass die anderen Bewerber "einfach besser" waren und den Job auf Grund ihrer besseren Qualifikation bekamen. Von den insgesamt neun Bewerbern waren drei letztendlich zurückbehalten worden: Einer ist bei der Staatsanwaltschaft tätig, die beiden anderen bei der Cour supérieure.
Gesetzliche Grundlage ist gegeben
Der Fall war publik geworden und steht am Anfang einer breiten Debatte um den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Während die Mitglieder des Justizausschusses am Mittwoch nach längeren Debatten zum Schluss gekommen waren, dass die rechtliche Grundlage für die beiden Datenbanken zu wünschen übrig lässt, ist die gesetzliche Basis nach Auffassung von Martine Solovieff und Jeannot Nies durchaus gegeben. Die Ju-Cha (Justice-chaîne pénale ) genannte Datenbank der Justiz werde durch das Datenschutzgesetz vom 1. August 2018 abgedeckt.
Das Gesetz sieht aber auch vor, dass die implizierten Institutionen sich selbst interne Regeln auferlegen. Und auch die gebe es, so die beiden obersten Magistrate im Rahmen der fast zweistündigen Pressekonferenz. Allerdings räumten Solovieff und Nies ein, dass die Arbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen sind, da das aktuelle Datenschutzgesetz noch nicht einmal ein Jahr in Kraft sei, brauche man angesichts der enormen Datenmengen noch etwas Zeit, bis alle Details umgesetzt sind. "Es gibt kein geheimes Strafregister oder einen Casier bis", so die Generalstaatsanwältin gleich zu Beginn.
Jeannot Nies kann allerdings nachvollziehen, dass die Abgeordneten - aber auch der Uni-Spezialist für Strafrecht, Stefan Braum - zum Schluss gekommen waren, dass es zu gesetzlichen Nachbesserungen kommen muss: "Es gibt zwei verschiedene Lesarten", so Nies. Entweder man inspiriere sich an der engeren deutschen Auslegung oder aber an der französischen Schule, an der sich Luxemburg eher orientiert. Welche der beiden möglichen Interpretationen man nun letztendlich folge, sei eine "politische Entscheidung".
Keine persönlichen Akten
Der beigeordnete Generalstaatsanwalt Jeannot Nies gab einige Details zu der Ju-Cha-Datenbank bekannt. Persönlichen Akten zu einzelnen Personen gibt es nicht. Namentlich wird nur das eigentliche Strafregister geführt (casier judiciaire). Ju-Cha diene dazu, die jährlich über 60.000 neue Dossiers zu verwalten. "630 Personen haben Zugriff auf die Daten, allerdings kann nicht jeder alles einsehen", erklärte Nies weiter. Die Zugangsberechtigten können nur die Daten einsehen, die im Rahmen ihrer Arbeit für sie relevant sind. Wer welchen Zugang hat, wird jährlich überprüft und, falls nötig, neu geregelt. Die Ju-Cha-Datenbank ersetzt die frühere "chaîne pénale". Eine Querverbindung zum zentralen Polizeiregister gibt es nicht, der Zugang ist nicht möglich.
Die Notizen werden zwei, beziehungsweise drei Jahre nach der letzten Einschreibung archiviert. Gelöscht sind sie damit aber noch nicht. Und genau hier liegt das Problem. Während der Debatte, die das Land nun seit geraumer Zeit in Atem hält, wurden immer wieder Stimmen laut, die meinen, man müsse all die Daten löschen, die keine gesetzliche Grundlage haben.
Jeannot Nies gab dazu ein anschauliches Beispiel: "Für die Justiz während der deutschen Besatzung gibt es keine gesetzliche Grundlage, wir können aber nicht alles löschen, sonst ist die historische Aufarbeitung nicht mehr möglich." Die Entscheidung, was gelöscht wird, beziehungsweise, was gelöscht werden muss und was unter keinen Umständen gelöscht werden darf, erfordert seiner Meinung nach sehr viel Fingerspitzengefühl. Zudem spielt hier das neue Archivgesetz vom Juli 2018 hinein.
